Die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA hat die Dopingliste 2025 veröffentlicht, welche per 1. Januar 2025 in Kraft tritt und zeitgleich alle bisherigen Listen ablöst. Die Anpassungen betreffen insbesondere den Dosierungsgrenzwert von Formoterol (S3) und den Doping-Status von Blutspenden (M1).
Neuer Dosierungsgrenzwert für Formoterol
Der erlaubte Dosierungsgrenzwert von inhalativ verabreichtem Formoterol wurde geändert. So gilt ab 1.Januar 2025 ein neuer zusätzlicher Grenzwert: innerhalb von 12 Stunden dürfen maximal 36 Mikrogramm Formoterol inhaliert werden. Der Grenzwert von 54 Mikrogramm pro 24 Stunden bleibt weiterhin bestehen. Demnach ist bei Inhalation von 36 Mikrogramm Formoterol innerhalb von 12 Stunden, in den folgenden 12 Stunden die Inhalation von 18 Mikrogramm erlaubt. Weitere Informationen sind im Spezialthema Asthmamedikamente zu finden.
Neu auch Thrombozyten- und periphere Blutstammzellspenden erlaubt
Ab dem 1. Januar 2025 sind Thrombozyten- und periphere Blutstammzellspenden gemäss Dopingliste nicht mehr verboten. Diese werden, zusätzlich zur Plasmaspende, erlaubte Ausnahmen darstellen. Jegliche andere Rückführung von Blut oder Blutbestandteilen ins Kreislaufsystem bleibt verboten. Das Spezialthema Blutspenden und -therapien widmet sich im Detail diesem Thema.
Formale Anpassungen und neue Beispiele
Für die Dopingliste 2025 wurden von der WADA zudem mehrheitlich formale Anpassungen vorgenommen und Beispiele verbotener Substanzen ergänzt. Eine umfassende Aufführung aller Änderungen wird von der WADA zur Verfügung gestellt.
Swiss Sport Integrity erinnert alle Athletinnen und Athleten daran, jedes Medikament vor der Anwendung mit der Medikamentenabfrage Global DRO (via Website oder Mobile App) auf seinen Doping-Status zu überprüfen und sich bei Fragen/Unsicherheiten bei uns zu melden.