In einer medizinischen Notfallsituation geht die Gesundheit vor. Notfalltherapien sollen unverzüglich vorgenommen werden, auch wenn dafür gemäss Dopingliste verbotene Substanzen oder Methoden angewendet werden.
Intravenöse Infusionen und/oder Injektionen von mehr als 100ml innerhalb eines Zeitraums von 12 Stunden von jeglicher Substanz gelten als verbotene Methode, selbst wenn die verabreichte Substanz nicht verboten ist.
Gewisse Asthmamedikamente sind gemäss Dopingliste verboten. Es sind gleichzeitig aber auch viele erlaubte Medikamente verfügbar, welche bei Asthma eingesetzt werden können.
Glukokortikoide werden für die Therapie von diversen Krankheiten eingesetzt, z.B. Allergien, Asthma, Hörsturz oder rheumatologische Erkrankungen. Der Doping-Status von Glukokortikoiden ist abhängig von deren Verabreichungsweg.
Natürliche und synthetische Cannabinoide sind gemäss der aktuellen Dopingliste im Wettkampf verboten. Swiss Sport Integrity empfiehlt Athlet:innen generell auf den Konsum von Cannabis zu verzichten.
Der Verzehr von Fleisch in Mexiko, China oder Guatemala kann zur unbeabsichtigten Einnahme der verbotenen Substanz Clenbuterol führen. Verbände sowie Athlet:innen sollen entsprechende Vorsichtsmassnahmen treffen.
Trans Athlet:innen können auf die Anwendung von gemäss Dopingliste verbotenen Substanzen angewiesen sein. Daher ist für sie neben der Bestimmung der Teilnahmeberechtigung auch das Vorgehen betreffend ATZ relevant.
Bei manchen Blutspenden oder Therapien wird Blut in das Kreislaufsystem zurückgeführt, was gemäss Dopingliste verboten ist. Für verbotene Spenden oder Therapien benötigen Athletinnen und Athleten daher eine ATZ.