Spezialthemen

Medizinische Notfälle

In einer medizinischen Notfallsituation geht die Gesundheit vor. Notfalltherapien sollen unverzüglich vorgenommen werden, auch wenn dafür gemäss Dopingliste verbotene Substanzen oder Methoden angewendet werden.

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Infusionen

Intravenöse Infusionen und/oder Injektionen von mehr als 100ml innerhalb eines Zeitraums von 12 Stunden von jeglicher Substanz gelten als verbotene Methode, selbst wenn die verabreichte Substanz nicht verboten ist.

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Asthmamedikamente

Gewisse Asthmamedikamente sind gemäss Dopingliste verboten. Es sind gleichzeitig aber auch viele erlaubte Medikamente verfügbar, welche bei Asthma eingesetzt werden können.

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Glukokortikoide

Glukokortikoide werden für die Therapie von diversen Krankheiten eingesetzt, z.B. Allergien, Asthma, Hörsturz oder rheumatologische Erkrankungen. Der Doping-Status von Glukokortikoiden ist abhängig von deren Verabreichungsweg.

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Cannabis und CBD-Produkte

Natürliche und synthetische Cannabinoide sind gemäss der aktuellen Dopingliste im Wettkampf verboten. Swiss Sport Integrity empfiehlt Athlet:innen generell auf den Konsum von Cannabis zu verzichten.

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ATZ für trans Athlet:innen

Trans Athlet:innen können auf die Anwendung von gemäss Dopingliste verbotenen Substanzen angewiesen sein. Daher ist für sie neben der Bestimmung der Teilnahmeberechtigung auch das Vorgehen betreffend ATZ relevant.

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Blutspenden und -therapien

Bei manchen Blutspenden oder Therapien wird Blut in das Kreislaufsystem zurückgeführt, was gemäss Dopingliste verboten ist. Für verbotene Spenden oder Therapien benötigen Athletinnen und Athleten daher eine ATZ.

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Schmerzmittel

Schmerzmittel können gemäss Dopingliste verboten sein und schwerwiegende Nebenwirkungen verursachen.

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