Rolle der Fachpersonen
Als medizinische Fachperson sind Sie eine wichtige Vertrauensperson für Athlet:innen jedes Leistungsniveaus. Oft sind sie auf Ihre Kenntnis der Anti-Doping-Bestimmungen angewiesen. Ihre umsichtige Beratung und Wahl von Therapien ist der beste Weg, um sicherzustellen, dass Sie und Ihre Patient:innen die Anti-Doping-Bestimmungen jederzeit einhalten.
Medizinische Fachpersonen sind wichtige Partner:innen beim Schutz der Gesundheit und Integrität von Athlet:innen, aber auch beim Schutz des sauberen Sports im Allgemeinen.
Über die spezifisch medizinischen Aspekte hinaus haben alle Personen, die Sporttreibende betreuen, eine wichtige Rolle als Vorbild.
Wahl von Medikamenten im Sport
Zum Schutz Ihrer sporttreibenden Patient:innen empfehlen wir dringend, den Doping-Status verordneter Medikamente regelmässig in der Medikamentenabfrage Global DRO zu überprüfen. Dieser kann mit den jährlichen Anpassungen der Dopingliste ändern.
Spezialthemen wie Notfälle, Infusionen, Glukokortikoide oder Asthma
Ausnahmebewilligungen zu therapeutischen Zwecken: Vorgehen prüfen
Benötigt eine Athletin oder ein Athlet eine Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken (ATZ), ist die Hilfe der Ärztin bzw. des Arztes bei der Antragsstellung besonders wichtig. Unterstützen Sie die Athletin oder den Athleten bei der Zusammenstellung eines vollständigen Antrages inkl. den notwendigen medizinischen Unterlagen.
Viele der bei Swiss Sport Integrity eingereichten ATZ-Anträge sind nicht erforderlich, da sie für erlaubte Therapien gestellt werden. Dies generiert für die Antragsstellenden einen unnötigen Aufwand. Weil zudem je nach Situation unterschiedliche Vorgehensweisen erforderlich sind, empfehlen wir, für jeden Fall via ATZ-Wizard das korrekte Vorgehen festzustellen.
Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken (ATZ)
Wichtig: Auf nationaler Ebene sind ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr nur die in die Kontrollpools eingeteilten Athlet:innen verpflichtet, eine vorgängige ATZ zu beantragen, sondern alle Athlet:innen des ATZ-Pools.
Rechtliche Rahmenbedingungen
In der Vergangenheit wurden wiederholt schwere Sanktionen gegen medizinische Betreuungspersonen verhängt, welche verbotene Substanzen oder Methoden an Sportler:innen abgegeben oder angewendet haben. Dabei können die disziplinarrechtlichen Bestimmungen des Doping-Statuts von Swiss Olympic zur Anwendung kommen. Es bestehen aber auch Strafbestimmungen, welche im Sportförderungsgesetz geregelt sind und insbesondere Tatbestände wie Verschreibung und Anwendung an Dritten enthalten.
Die FMH positioniert sich in ihrer Standesordnung klar gegen Doping und hält entsprechende Handlungsanweisungen fest.
Anhang 5 zur Standesordnung FMH: Richtlinien für die ärztliche Betreuung von Sportler:innen
Hilfe und Kontakt
Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit bei uns melden.