Natürlich können auch Sportler:innen erkranken oder sich verletzen. Die Anti-Doping-Bestimmungen gelten aber auch im Krankheits- oder Verletzungsfall. Daher gilt es einige wichtige Punkte zu beachten, um nicht unbeabsichtigt gegen diese Bestimmungen zu verstossen.
Vorsicht, Medikamente können verboten sein
Medikamente können gemäss Dopingliste verboten sein. Produkte, die auf den ersten Blick keine leistungssteigernde Wirkung haben, können verbotene Substanzen enthalten oder als verbotene Methode verabreicht werden. Dies gilt für Medikamente aus verschiedensten therapeutischen Einsatzgebieten. Darunter fallen auch Medikamente, die in Apotheken oder Drogerien freiverkäuflich sind, wie z.B. gewisse Grippe- oder Erkältungsmedikamente. Daher sollen Sportler:innen den Doping-Status jedes Medikaments einzeln prüfen.
Überprüfung der Medikamente
Die Medikamentenabfrage Global DRO ist eine einfache Hilfe, um den Doping-Status der Medikamente zu prüfen. Sportler:innen sollten immer vor Anwendung eines Medikaments selbständig prüfen, ob es erlaubt ist.
Strict Liability
Sportler:innen sind jederzeit alleine dafür verantwortlich, dass nichts in ihren Körper gelangt, was verboten ist. Im Alltag ist daher Vorsicht geboten, um keinen unbeabsichtigten Verstoss gegen die Anti-Doping-Bestimmungen zu begehen. Sportler:innen können sich davor schützen, indem sie:
- bei Beratung oder Behandlung durch medizinische Fachpersonen darauf hinweisen, dass sie den Anti-Doping-Bestimmungen unterstehen und dass diese bei der Therapiewahl berücksichtig werden müssen;
- jedes Medikament vor der Anwendung auch selbständig mit der Medikamentenabfrage Global DRO überprüfen und diese Prüfung jeweils zum Jahreswechsel wiederholen;
- bei Unsicherheiten oder Unklarheiten bei Swiss Sport Integrity nachfragen.
Erlaubte Medikamente
Häufig können erlaubte Medikamente eingesetzt werden, so dass nicht auf gemäss Dopingliste verbotene Substanzen oder Methoden zurückgegriffen werden muss. Daher sollten Sportler:innen immer gemeinsam mit ihren betreuenden Fachpersonen abklären, ob es erlaubte Alternativen für die Therapie gibt.
In der «Liste erlaubter Arzneimittel bei banalen Erkrankungen» werden Medikamente aufgeführt, welche in Apotheken und Drogerien nach Beratung ohne Rezept erhältlich sind. Es handelt sich um eine nicht abschliessende Auswahl von erlaubten Medikamenten.
Impfungen
Impfungen sind nur teilweise und mit allgemeiner Bezeichnung in der Medikamentenabfrage Global DRO enthalten (z.B. «Grippe-Impfstoff»). Impfungen, inklusive RNA-Impfstoffe, sind gemäss Dopingliste erlaubt.
Verbotene Medikamente
Ärztlich verordnete Medikamente
Für ärztlich verordnete und gemäss Dopingliste verbotene Medikamente sehen die Anti-Doping-Bestimmungen eine Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken (ATZ) vor.
Eine der Voraussetzungen für die Bewilligung einer ATZ ist, dass keine angemessene, erlaubte therapeutische Alternative angewendet werden kann. Für Sporttreibende sollen daher in erster Linie gemäss Dopingliste erlaubte Therapien verordnet werden. Ob eine erlaubte Therapie angewendet werden kann, können Sportlerinnen und Sportler mit ihrem behandelnden Arzt bzw. ihrer behandelnden Ärztin abklären.
In Apotheke oder Drogerie selbstgekaufte Medikamente
Auch in der Apotheke oder Drogerie selbstgekaufte Medikamente können gemäss Dopingliste verboten sein. In der Regel gibt es für Medikamente, die in Apotheken oder Drogerien freiverkäuflich und gemäss Dopingliste verboten sind, eine erlaubte Alternative. Bei der Wahl von freiverkäuflichen Medikamenten in der Apotheke oder Drogerie, soll daher direkt mit den Fachpersonen nach einer erlaubten Alternative gesucht werden. Für Medikamente, die Sporttreibende ohne ärztliche Verordnung anwenden, kann kein ATZ-Antrag gestellt werden, da die für den Antrag notwendige Diagnosestellung fehlt.
Empfehlungen:
- Nehmen Sie nur jederzeit erlaubte Medikamente in Ihre Hausapotheke. Gerade bei Grippe- und Erkältungsmedikamenten muss sorgfältig geprüft werden, welche erlaubt sind und es besteht eine grosse Verwechslungsgefahr.
- Nehmen Sie nur erlaubte Medikamente in Ihrer Reiseapotheke mit. Falls Sie im Ausland Medikamente beziehen müssen, verwenden Sie zur Prüfung die Medikamentenabfrage des entsprechenden Landes. Ist keine vorhanden, können Sie die enthaltenen Wirkstoffe mit der Medikamentenabfrage Global DRO prüfen. Achtung, Medikamente aus anderen Ländern können ähnliche Namen haben aber andere Wirkstoffe enthalten.
Operationen und andere medizinische Eingriffe
Der Vorgang einer Operation an sich unterliegt im Bezug auf die Anti-Doping-Bestimmungen keinen Beschränkungen. Entscheidend sind immer die vor, während und nach einer Operation eingesetzten Medikamente. Bei geplanten Operationen oder anderen medizinischen Eingriffen (z.B. diagnostische Abklärungen) sind Athlet:innen ersucht, vorab den Doping-Status der geplanten Medikamente zu prüfen. Zudem sollen nach dem Eingriff die tatsächlich verwendeten Medikamente geprüft werden. Auch bei einer notfallmässigen Operation sollen die eingesetzten Medikamente im Nachhinein, sobald es die gesundheitliche Situation erlaubt, geprüft werden.
(ab dem 1. Januar 2025 ist dazu ein «Merkblatt Operationen» verfügbar)
Medizinische Notfälle
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