Kontrollablauf

Der Ablauf einer Dopingkontrolle ist von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) im Internationalen Standard für Dopingkontrollen und Ermittlungen für alle Anti-Doping-Organisationen genau geregelt. Standardisierte Abläufe, professionell ausgebildetes Kontrollpersonal und klar formulierte Rechte und Pflichten gewährleisten die hohen Qualitätsanforderungen an Dopingkontrollen. In der Schweiz ist die Umsetzung der Dopingkontrollen in den «Ausführungsbestimmungen zu Dopingkontrollen und Ermittlungen» geregelt.

Ausführungsbestimmungen zu Dopingkontrollen und Ermittlungen

Was Athlet:innen und Betreuungspersonen wissen sollten im Video:

Rechte und Pflichten während der Kontrolle

Es ist wichtig, dass Sportler:innen ihre Rechte und Pflichten anlässlich einer Dopingkontrolle kennen und wahrnehmen.

Athlet:innenrechte

  • Möglichst diskrete und korrekte Behandlung durch das Kontrollpersonal, die sich ausweisen müssen
  • Über die Konsequenzen im Falle einer Verweigerung informiert zu werden
  • Sich durch eine Vertrauensperson begleiten zu lassen
  • Bei Bedarf einen Dolmetscher beizuziehen
  • Sich den Ablauf der Kontrolle erklären und Fragen dazu beantworten zu lassen
  • Nachzufragen, ob ein kurzer Aufschub der Probeabnahme möglich ist, z.B. für
    • Athlet:innenpräsentation oder Siegerehrung
    • Verpflichtungen gegenüber den Medien
    • Teilnahme an direkt anschliessenden Wettkämpfen
    • Einleitung von ersten Regenerationsmassnahmen
    • notwendige medizinische Behandlung
    • Beschaffung eines Identitätsausweises
  • Eine Auswahl an originalverpacktem Kontrollmaterial zu erhalten und sämtliche Handgriffe damit selber vorzunehmen
  • Anwesenheit einer Kontrollperson gleichen Geschlechts bei der Urinabgabe
  • Bemerkungen zum Kontrollablauf, insbesondere allfällige Auffälligkeiten, auf dem Kontrollformular zu notieren
  • Eine Kopie des unterschriebenen Formulars zu erhalten

Athlet:innenpflichten

  • Sich bei Aufgebot einer Dopingkontrolle unterziehen zu lassen (eine Probenahme zu verweigern, sich ihr zu entziehen oder sie zu manipulieren, stellt einen Verstoss dar)
  • Den Anweisungen des Kontrollpersonals Folge zu leisten
  • Sich gegenüber der Kontrollperson auszuweisen
  • Das Aufgebot zur Kontrolle durch Unterschrift auf dem Kontrollformular zu bestätigen
  • Sich zwischen dem Aufgebot und dem Einfinden in der Kontrollstation von einer Kontrollperson (Schatten) beaufsichtigen zu lassen
  • Sichtkontrolle bei der Urinabgabe
  • Sorgfältige Prüfung der Angaben im Formular, insbesondere der Nummer des Kontrollsets
  • Nach Beendigung der Kontrolle das Formular zu unterzeichnen

Rolle des Kontrollpersonals

Dopingkontrollen werden von ausgebildetem Dopingkontrollpersonal durchgeführt, den sogenannten Doping Control Officers (DCO). DCOs müssen sich ausweisen und haben strikte den Bestimmungen zu folgen. Dabei informieren sie die kontrollierten Athlet:innen über sämtliche Schritte und beantworten Fragen dazu. Damit stellen sie sicher, dass die Rechte der Sporttreibenden geschützt werden. Während der Dopingkontrolle nehmen die Kontrolleur:innen  auf die persönlichen Bedürfnisse der Athlet:innen Rücksicht, sofern sich dies mit den reglementarischen Vorgaben und den Umständen vor Ort vereinbaren lässt.

Kontrollablauf Schritt für Schritt

Während einer Dopingkontrolle können Urin- und/oder Blutproben entnommen werden. Die Blutentnahme kann in Ergänzung zu der Urinkontrolle stattfinden oder unabhängig davon. Detaillierte Informationen zum Ablauf einer Urinkontrolle und einer Blutkontrolle finden sich unter den folgenden Links:

Ablauf einer Urinkontrolle

Die Urinkontrolle Schritt für Schritt erklärt.

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Ablauf einer Blutkontrolle

Die Blutkontrolle Schritt für Schritt erklärt.

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Ablauf einer DBS-Kontrolle

Die DBS-Kontrolle Schritt für Schritt erklärt.

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Analytik und Profile

So werden die gesammelten Dopingproben durch akkreditierte Labore analysiert.

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Rückmeldungen und Fragen

Wenn Sie Rückmeldungen oder Fragen haben, können Sie sich jederzeit bei uns melden.

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