Mit dem Ethik-Statut des Schweizer Sports wird die Ethik-Charta von Swiss Olympic und des Bundesamtes für Sport (BASPO) in der Schweiz konkretisiert und umgesetzt. Es definiert einleitend die Organe und deren Zuständigkeiten in unserem Land. Das Sportparlament, bestehend aus Delegierten der Sportverbände, verabschiedet das Ethik-Statut. Die aktuell gültige Fassung ist am 26. November 2022 in Kraft getreten.
Geltungsbereich
Das Ethik-Statut ist für alle Swiss Olympic angeschlossenen Verbände und deren direkten und indirekten Mitgliedsorganisationen verbindlich. Die Ethik-Bestimmungen gelten somit für alle Personen mit einer Anstellung, einer Lizenz oder einer Mitgliedschaft bei einem Verein bzw. Verband, welcher Swiss Olympic angeschlossen ist. Dasselbe gilt für Teilnehmende an Wettkämpfen solcher Organisationen. Dies gilt unabhängig von deren sportlichem Leistungsniveau, Alter und Nationalität.
Verstösse gegen das Ethik-Statut
Artikel 2 des Ethik-Statuts des Schweizer Sports listet 4 Tatbestände und Handlungen auf, die als Verstösse gegen Ethik-Bestimmungen gelten.
Missstände
Als Missstände gelten eine Kultur, sowie das Bestehen oder Fehlen von Strukturen und Prozessen innerhalb einer Sportorganisation, welche die Umsetzung dieses Statuts behindern, Verstösse gegen dieses Statut begünstigen oder deren Erkennung oder Verhinderung erschweren können.
Sanktionen können bei Missständen sowohl gegen Personen als auch gegen Sportorganisationen ausgesprochen werden.