Swiss Sport Integrity leistet einen wesentlichen Beitrag zur Integrität des Sports durch Dopingkontrollen, Ermittlungen, Dopingprävention, angewandte Forschung, Entgegennahme und Untersuchung von Meldungen zu Ethikverstössen sowie durch nationale und internationale Zusammenarbeit. Swiss Sport Integrity schützt den Anspruch der Sporttreibenden auf einen chancengleichen, fairen und dopingfreien Sport und leistet damit einen Beitrag an die von der Bevölkerung erwartete Glaubwürdigkeit des Sports.
Ziele der Stiftung Swiss Sport Integrity sind eine nachhaltige und wirksame Bekämpfung des Dopings, ethischen Fehlverhaltens und von Missständen im Sport. Swiss Sport Integrity orientiert sich dabei an internationalen Vorgaben sowie an den Grundsätzen des Doping-Statuts von Swiss Olympic sowie des Ethik-Statuts des Schweizer Sport und verfügt über die notwendigen internationalen Anerkennungen.
Unsere Vision
Sportlerinnen und Sportler können in einem sicheren, fairen und dopingfreien Umfeld Sport treiben.
Unsere Werte
- Integrität: Wir leben ethische Standards, zeigen Ehrlichkeit, Standfestigkeit und Fairness in all unseren Tätigkeiten.
- Unabhängigkeit: Wir arbeiten unbefangen, unvoreingenommen und objektiv.
- Respekt: Wir behandeln Andere mit dem höchstmöglichen Mass an Würde, Gleichheit und Vertrauen.
- Verlässlichkeit: Unsere Aktivitäten und Handlungen sind transparent, messbar und nachvollziehbar.
- Innovation: Wir entwickeln und fördern wegweisende, praktikable und umsetzbare Lösungen und Modelle.
- Zusammenarbeit: Wir fördern die Zusammenarbeit im Team sowie mit nationalen und internationalen Partnern.
Rechtliche Grundlagen und Legitimation
Die Aktivitäten von Swiss Sport Integrity werden einerseits durch Artikel 19 des Bundesgesetzes über die Förderung von Sport und Bewegung (SpoFöG) öffentlich-rechtlich begründet. Andererseits bilden das Doping-Statut von Swiss Olympic und die Unterzeichnung des WADA-Codes die Grundlage der privatrechtlichen Tätigkeiten.
Historie
In der Schweiz wurden 1963 – 1967 erste «Weisungen zur Bekämpfung des Dopings» erlassen. Gleichzeitig erfolgte die Gründung des Dopinglabors am Forschungsinstitut des Bundesamts für Sport (BASPO) in Magglingen.
1987 setzte der damalige «Schweizerische Landesverband für Sport» (SLS) eine interdisziplinäre Projektgruppe ein, um ein modernes und praxisorientiertes Doping-Statut auszuarbeiten.
1990 wurde die Dopingbekämpfung in der Schweiz einer neu geschaffenen «Fachkommission für Dopingbekämpfung» (FDB) des SLS übertragen.
Im September 1992 wurde durch die informelle Arbeitsgruppe «Sport Schweiz» eine unabhängige Doping-Untersuchungskommission (DUK) eingesetzt. Sie hatte zum Ziel, die gegen die Schweiz gerichteten Dopingvorwürfe zu untersuchen und zu beurteilen.
1993 unterzeichnete die Schweiz die Europaratskonvention gegen Doping. Damit übernahm der Bund Verantwortung in der Dopingbekämpfung, die bis dahin rein privatrechtlich organisiert war. Die Arbeitsteilung wurde durch das so genannte «3-Säulen-Konzept» geregelt: die Dopingkontrollen fielen in die Verantwortung des privatrechtlichen Sports, Prävention und Information sowie angewandte Forschung in diejenige des Bundes.
Im November 1999 wurde auf Grund der Ereignisse an der Tour de France 1998 die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA als eine Stiftung nach schweizerischem Recht in Lausanne gegründet.
Am 1. Januar 2000 trat das erste Doping-Statut von Swiss Olympic (damals noch SOV) in Kraft. Mit dem Statut wird der Code der Welt-Anti-Doping-Agentur in der Schweiz umgesetzt.
Im Jahr 2002 wurde das Bundesgesetz über die Förderung von Turnen und Sport - heute Bundesgesetzes über die Förderung von Sport und Bewegung (SpoFöG) - mit Artikeln zur Dopingbekämpfung ergänzt. Swiss Olympic schuf eine zentrale Disziplinarkammer für Dopingfälle (DK) die erstinstanzlich und sportartenübergreifend für die Sanktionierung von Dopingvergehen verantwortlich ist.
2004 wurde das Laboratoire suisse d‘Analyse du Dopage (LAD) des Universitätsspitals in Lausanne (CHUV) von der Welt-Anti-Doping-Agentur zum ersten Mal zertifiziert.
Am 1. Juli 2008 erfolgte die Gründung der Stiftung Antidoping Schweiz. Dieses neue, unabhängige nationale Kompetenzzentrum ist die Nachfolgeorganisation aus dem zusammengeführten Fachbereich Dopingbekämpfung des BASPO und der Fachkommission für Dopingbekämpfung von Swiss Olympic.
Mit der Überarbeitung des Bundesgesetzes über die Förderung von Sport und Bewegung (SpoFöG) inklusive zugehöriger Verordnung per 1. Oktober 2012 wurden die Strafbestimmungen gegen Personen, die mit Doping in Verbindung gebracht werden, verschärft. Zudem wurde der Daten- und Informationsaustausch zwischen staatlichen Behörden wie Zoll, Swissmedic oder Staatsanwaltschaften mit Antidoping Schweiz ermöglicht. Grundsatz des SpoFöG ist auch weiterhin, dass der dopende Athlet oder die dopende Athletin nicht per Gesetz, sondern durch den privatrechtlichen Sport sanktioniert wird. Das Umfeld hingegen kann bei Dopingaktivitäten mittels Gesetz belangt werden.
Im Herbst 2020 lösten diverse Publikationen von Recherchen über Misshandlungen und Missstände im Schweizer Sport Bestürzung aus. Im November 2020 berieten Ständerat und Nationalrat sowie Swiss Olympic und das BASPO über das Thema und forderten schliesslich die Schaffung einer unabhängigen nationalen Meldestelle im Schweizer Sport. Da Antidoping Schweiz bereits über unabhängige, funktionierende und anerkannte Strukturen im Schweizer Sport verfügte, entstand das Vorhaben die Meldestelle und die Verfolgung von Ethikverstössen dort zu integrieren.
Am 1. Januar 2022 wurde die Stiftung Antidoping Schweiz in die Stiftung Swiss Sport Integrity umgewandelt. Damit erhielt der Schweizer Sport eine unabhängige und sichere Anlaufstelle, um Ethikverstösse und Missstände schnellstmöglich aufzudecken und zu beseitigen.
Mit dem 1. Juli 2024 hat die Stiftung Schweizer Sportgericht die Aufgaben als erste Sanktions- und Berufungsinstanz in Doping- und Ethikfällen von der Disziplinarkammer des Schweizer Sports übernommen. Mit der Ablösung der DK durch das Schweizer Sportgericht wurde dem Kapazitäts- und Ressourcenproblem Rechnung getragen und strukturelle Reformen vorgenommen.