Schmerzmittel

Gemäss Dopingliste sind gewisse starke Schmerzmittel verboten, andere Schmerzmittel sind erlaubt. Neben dem Doping-Status sind Nebenwirkungen von Schmerzmitteln nicht zu vernachlässigen und eine unsachgemässe Anwendung daher zu vermeiden. Bei therapeutischer Anwendung von gemäss Dopingliste verbotenen Schmerzmitteln (Narkotika) sind die Bestimmungen für die Ausnahmebewilligungen zu therapeutischen Zwecken (ATZ) zu beachten.

Doping-Status von Schmerzmitteln

Es gibt verschiedene Arten von Schmerzmitteln. Diese unterscheiden sich in Wirkung, Stärke, Einsatzgebiet sowie ihrem Doping-Status. Gemäss Dopingliste verboten sind starke Schmerzmittel (Narkotika), die rechtlich auch als Betäubungsmittel klassiert sind. Dazu gehören beispielsweise Morphin, Fentanyl, Oxycodon und ab 2024 auch Tramadol. Schwächere Schmerzmittel wie Paracetamol und die nichtsteroidalen Entzündungshemmer (z.B. Ibuprofen oder Diclofenac) sind gemäss Dopingliste nicht verboten. Jedoch sollen auch diese Arzneimittel aufgrund möglicher gesundheitlicher Risiken nicht unbedacht angewendet werden.

Prüfen Sie den Doping-Status Ihrer Medikamente mit Hilfe der Medikamentenabfrage Global DRO.

Schmerzmittelmissbrauch

Diverse Berichte zeigen eine vermehrte Anwendung von Schmerzmitteln im Breiten- sowie Leistungssport. Erwähnt werden dabei verschiedenste Sportarten wie beispielsweise Fussball, Radsport, oder Marathonläufe. Eine Studie der Nationalen Anti-Doping Agentur Deutschland hat ergeben, dass im Fussball rund ein Drittel der Sportler regelmässig Schmerzmittel einnehmen.

Durch die präventive Einnahme von Schmerzmitteln erhoffen sich Sporttreibende, mögliche Verletzungen sowie Muskelkater verhindern zu können. Ein weiterer Grund für die Anwendung kann die Unterdrückung von Schmerzen sein, um schmerzfrei sportlich aktiv zu bleiben. Teilweise nehmen Sporttreibende, unter Einnahme von Schmerzmitteln, trotz Verletzungen im Training sowie an Wettkämpfen teil. Viele Athletinnen und Athleten setzten auf die Einnahme von Schmerzmitteln, um keine kostbare Spielzeit zu verpassen. Allerdings konnte aufgezeigt werden, dass die präventive Einnahme von Schmerzmitteln sowie die Einnahme von Schmerzmitteln zur Unterdrückung von Schmerzen, nicht die erhofften Effekte erzielt. Diese Medikamente können die zugrunde liegenden Verletzungen nicht heilen. Im Gegenteil, die Schmerzmittel können dazu führen, dass es zu einer Überbelastung kommt, was langfristig zu schwerwiegenden Schäden führen kann.

Die regelmässige und langfristige Einnahme oder der Missbrauch von Schmerzmitteln kann erhebliche Gesundheitsrisiken mit sich bringen. Daher sollten sich Sportler:innen und ihre Betreuungspersonen angemessen aufklären und sich bei Fachpersonen über die potenziellen Nebenwirkungen und das richtige Dosierungsschema informieren. Schmerzmittel sollen nur wenn notwendig und von Fachperson empfohlen angewendet werden. Gegebenenfalls ist auch eine Sportpause angezeigt.

Risikoreiche Nebenwirkungen

Die Verwendung von Paracetamol und nichtsteroidalen entzündungshemmenden Medikamenten (NSAR) kann mit risikoreichen Nebenwirkungen verbunden sein. Paracetamol ist ein schmerzstillendes und fiebersenkendes Medikament. Eine übermässige und regelmässige Einnahme von Paracetamol kann die Leber schädigen. NSAR werden zur Linderung von Schmerzen und Entzündungen eingesetzt. Allerdings kann die regelmässige Einnahme von NSAR zu Magen-Darm-Problemen bis hin zu Magenblutungen, Nierenfunktionsstörungen sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen.

Nebst den gängigen Schmerzmitteln wie NSAR und Paracetamol werden bei sehr starken Schmerzen, beispielsweise nach schwerwiegenden Verletzungen oder Operationen, Opioide eingesetzt. In der Dopingliste sind Opioide in der Klasse Narkotika aufgeführt. Typische Medikamente aus dieser Klasse sind Fentanyl, Morphin, Oxycodon und Tramadol. Mögliche Nebenwirkungen sind Verstopfung, Schwindel, Schläfrigkeit oder Atemdepression. Diese Schmerzmittel haben zudem ein hohes Suchtpotential, was zur körperlichen und psychischen Abhängigkeit führen kann.

Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken (ATZ)

Benötigen Sporttreibende ärztlich verordnet gemäss Dopingliste verbotene Narkotika, sind die Bestimmungen für die Ausnahmebewilligungen zu therapeutischen Zwecken (ATZ) zu beachten.

Der ATZ-Wizard hilft festzustellen, ob, wann und an wen ein ATZ-Antrag gestellt werden muss.

«ATZ Wizard»

Das Vorgehen hinsichtlich ATZ ist abhängig vom Anwendungszeitpunkt des Narkotikums und der Wettkampfplanung: Für die Anwendung "im Wettkampf" (23:59 Uhr am Tag vor Wettkampf bis und mit Wettkampf und allfälliger Dopingkontrolle) gilt ein anderes Vorgehen als für die Anwendung ausserhalb des Wettkampfes. 

ATZ-Pool- und International-Level-Athlet:innen benötigen eine vorgängige ATZ für die Anwendung von Narkotika im Wettkampf (oder, falls zutreffend, einen Notfall-ATZ-Antrag). Für eine ärztlich verordnete Anwendung von Narkotika nur ausserhalb des Wettkampfes können alle Athlet:innen nach einer allfälligen positiven Dopingprobe im Wettkampf eine nachträgliche ATZ beantragen.

Dieses Vorgehen gilt auch für die im Wettkampf verbotenen Glukokortikoide. Ausführlichere Informationen finden Sie daher im entsprechenden Spezialthema. Dabei gibt es zwei Unterschiede: Die Welt-Anti-Doping Agentur gibt für Narkotika, mit Ausnahme von Tramadol, keine Auswaschphasen an. Die Auswaschphase für Tramadol beträgt 24 Stunden. Sofern eine Therapie mit anderen Narkotika nur ausserhalb des Wettkampfes notwendig ist, müssen diese Auswaschphasen für diese Narkotika mit der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt berechnet werden. Zudem gelten für Schmerztherapien eigene ATZ-Antragskriterien.

Spezialthema Glukokokortikoide

ATZ-Antragskriterien: Schmerztherapie mit Narkotika

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