Blutspenden und -therapien

Blut-, Plasma- und Stammzellspenden werden benötigt, um erkrankte und verunfallte Menschen mit lebenswichtigen Blutpräparaten zu versorgen.
Auch Athletinnen und Athleten spenden hin und wieder oder sogar regelmässig Blut oder Blutplasma. Die Verabreichung oder Wiederzufuhr von Blut in das Kreislaufsystem ist gemäss Dopingliste verboten. Bei manchen Spenden oder Therapien wird Blut in das Kreislaufsystem zurückgeführt. Sie sind daher gemäss Dopingliste verboten, es sei denn es ist eine explizite Ausnahme für eine Spendenart in der Dopingliste festgehalten. Für verbotene Spenden oder Therapien ist eine Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken (ATZ) erforderlich.

Doping-Status von diversen Spenden und Therapien

Spenden

Vollblutspende
Beim «klassischen» Blutspenden wird den Spender:innen das Blut direkt abgenommen und nicht wieder in den eigenen Körperkreislauf zurückgeführt. Diese Spende ist gemäss der Dopingliste erlaubt.

Thrombozyten-, Plasma- oder periphere Blutstammzellspende
Bei gewissen Formen der Blutspende werden an beiden Armen venöse Zugänge gelegt, damit das Blut von einem Arm aus durch einen Separator fliesst und über den zweiten Zugang wieder in den Körper zurückgelangt. Dabei werden die benötigten Zellen herausgefiltert und das restliche Blut wird in das Kreislaufsystem der Spender:innen zurückgeführt.

Obschon die Verabreichung oder Wiederzufuhr von Blut in das Kreislaufsystem gemäss Dopingliste verboten ist, sind die folgenden Spenden in akkreditierten Spendezentren von diesem Verbot ausgenommen und erlaubt:

  • Thrombozytenspende (Blutplättchen)
  • Plasmaspende
  • Periphere Blutstammzellspende

In der Schweiz gelten grundsätzlich die Blutspendezentren des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) und die Entnahmezentren für Blutstammzellen in Basel, Genf und Zürich als akkreditierte Spendezentren.

Hinweis zur peripheren Blutstammzellspende: Der Wachstumsfaktor G-CSF (Granulocyten-Kolonie-stimulierender-Faktor), der vor einer peripheren Blutstammzellenspende angewendet wird, ist gemäss Dopingliste nicht verboten. Diverse andere Wachstumsfaktoren sind jedoch gemäss Dopingliste verboten.

Empfang

Bluttransfusion
Mittels einer Bluttransfusion wird ein Mangel von (Voll)Blut oder Blutbestandteilen, wie zum Beispiel Thrombozyten, ausgeglichen oder das Blut im Körper ausgetauscht. Diese Wiederzufuhr von Blut oder Blutbestandteilen in das Kreislaufsystem ist gemäss Dopingliste verboten.

Empfang von Plasma
Da bei einem Plasmaempfang nur Plasma, und somit beispielsweise keine roten Blutkörperchen in den Kreislauf zurückgeführt werden, ist dessen Wiederzufuhr gemäss Dopingliste nicht verboten. Allerdings sind die gemäss Dopingliste geltenden Bestimmungen für intravenöse Infusionen zu beachten. Der Empfang des Plasmas wäre zum Beispiel verboten, wenn ein Volumen von mehr als 100ml pro 12 Stunden ausserhalb eines Spitals verabreicht wird.

Infusionen

Weitere Therapien

Weitere Therapien, bei denen Blut in das Kreislaufsystem zurückgeführt wird, sind gemäss Dopingliste ebenfalls verboten (z.B. Dialyse, H.E.L.P.-Apherese, Ozontherapie).

Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken

Benötigen Athletinnen und Athleten eine der vorgenannten Spenden oder benötigen sie eine andere verbotene Therapie aus gesundheitlichen Gründen, ist dafür eine ATZ notwendig. Zu welchem Zeitpunkt und bei welcher Anti-Doping-Organisation der ATZ-Antrag gestellt werden muss, erläutert der ATZ-Wizard.

Hilfe und Kontakt

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