Blut-, Plasma- und Stammzellspenden werden benötigt, um erkrankte und verunfallte Menschen mit lebenswichtigen Blutpräparaten zu versorgen.
Auch Athletinnen und Athleten spenden hin und wieder oder sogar regelmässig Blut oder Blutplasma. Die Verabreichung oder Wiederzufuhr von Blut in das Kreislaufsystem ist gemäss Dopingliste verboten. Bei manchen Spenden oder Therapien wird Blut in das Kreislaufsystem zurückgeführt. Sie sind daher gemäss Dopingliste verboten, es sei denn es ist eine explizite Ausnahme für eine Spendenart in der Dopingliste festgehalten. Für verbotene Spenden oder Therapien ist eine Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken (ATZ) erforderlich.
Änderungen Dopingliste 2025
Ab dem 1. Januar 2025 sind Thrombozyten- und periphere Blutstammzellspenden gemäss Dopingliste nicht mehr verboten. Diese werden, zusätzlich zur Plasmaspende, erlaubte Ausnahmen darstellen. Jegliche andere Rückführung von Blut oder Blutbestandteilen ins Kreislaufsystem bleibt verboten. Bis zum Jahresende 2024 gelten die bestehenden Bestimmungen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie auf dieser Webseite.
Doping-Status von diversen Spenden und Therapien
Spenden
Erlaubte Spenden: Vollblutspende und Plasmaspende
Beim «klassischen» Blutspenden wird den Spender:innen das Blut direkt abgenommen und nicht wieder in den eigenen Körperkreislauf zurückgeführt. Diese Spende ist gemäss der Dopingliste erlaubt. Ebenfalls erlaubt ist die Spende von Plasma und Plasmabestandteilen in registrierten Spendezentren.
Verbotene Spenden: Thrombozyten- oder periphere Blutstammzellspende
Bei gewissen Formen der Blutspende werden an beiden Armen venöse Zugänge gelegt, damit das Blut von einem Arm aus durch einen Separator fliesst und über den zweiten Zugang wieder in den Körper zurückgelangt. Dabei werden die benötigten Zellen herausgefiltert und das restliche Blut wird in das Kreislaufsystem der Spender:innen zurückgeführt.
Gemäss Dopingliste verbotene Spenden:
- Thrombozytenspende (Blutplättchen)
- Periphere Blutstammzellspende
Hinweis zur peripheren Blutstammzellspende: Der Wachstumsfaktor G-CSF (Granulocyten-Kolonie-stimulierender-Faktor), der vor einer peripheren Blutstammzellenspende angewendet wird, ist gemäss Dopingliste nicht verboten. Diverse andere Wachstumsfaktoren sind jedoch gemäss Dopingliste verboten.
Dialyse
Auch die Durchführung einer Dialyse (künstliche Blutreinigung) ist gemäss Dopingliste verboten, da bei dieser Therapie dem oder der Patient:in Blut in das Kreislaufsystem zurückgeführt werden.
Empfang
Bluttransfusion
Mittels einer Bluttransfusion wird ein Mangel von (Voll)Blut oder Blutbestandteilen, wie zum Beispiel Thrombozyten, ausgeglichen oder das Blut im Körper ausgetauscht. Diese Wiederzufuhr von Blut oder Blutbestandteilen in das Kreislaufsystem ist gemäss Dopingliste verboten.
Empfang von Plasma
Da bei einem Plasmaempfang nur Plasma, und somit beispielsweise keine roten Blutkörperchen in den Kreislauf zurückgeführt werden, ist dessen Wiederzufuhr gemäss Dopingliste nicht verboten. Allerdings sind die gemäss Dopingliste geltenden Bestimmungen für intravenöse Infusionen zu beachten. Der Empfang des Plasmas wäre zum Beispiel verboten, wenn ein Volumen von mehr als 100ml pro 12 Stunden ausserhalb eines Krankenhauses verabreicht wird.
Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken
Möchten Athletinnen und Athleten Thrombozyten oder periphere Blutstammzellen spenden oder benötigen sie eine der vorgenannten verbotenen Therapien, ist dafür eine ATZ notwendig. Zu welchem Zeitpunkt und bei welcher Anti-Doping-Organisation der ATZ-Antrag gestellt werden muss, erläutert der ATZ-Wizard.
Hilfe und Kontakt
Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit bei uns melden.