SSI verzichtet auf Weiterzug des Entscheids im Fall Mathias Flückiger

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Kategorie:
Recht

Die Disziplinarkammer des Schweizer Sports hat am 15. Juli 2024 die Entscheidbegründung im Fall Mathias Flückiger kommuniziert. Nach einer eingehenden Analyse und Güterabwägung hat SSI entschieden, auf einen Weiterzug des Urteils an den Internationalen Sportgerichtshof TAS zu verzichten.

In ihrem Entscheid vom 24. Mai 2024 hat die Disziplinarkammer des Schweizer Sports (DK) die Dopingprobe von Mathias Flückiger vom 5. Juni 2022 sowie das Analyseresultat als nicht verwertbar erklärt. Am 15. Juli 2024 hat sie nun die schriftliche Entscheidbegründung verschickt. Die DK hat in ihrer Begründung aufgeführt, weshalb die Probe aus ihrer Sicht nicht verwertbar sei. Als Hauptargument wird dabei erwähnt, dass die Dokumentation der Chain of Custody der Probe unvollständig sei, was als grobe Verfahrensunregelmässigkeit zu werten sei und damit zur Nicht-Verwertbarkeit der Probe führe.

Swiss Sport Integrity hat die Begründung eingehend analysiert. SSI ist nach wie vor der dezidierten Ansicht, dass die Probe gemäss den Regeln des Welt-Anti-Doping-Programms und der Rechtsprechung des Internationalen Sportgerichtshof TAS verwertbar ist. In einer Güterabwägung und in Anbetracht der Tatsache, dass die Fragestellung der Verwertbarkeit der Urinprobe lediglich eine limitierte Teilfrage des gesamten Verfahrens darstellt, verzichtet SSI jedoch darauf, den Entscheid der DK ans TAS weiterzuziehen. In diese Entscheidung eingeflossen sind u.a. die bereits sehr lange Verfahrensdauer, eine Abwägung der Prozessrisiken sowie die hohen zu erwartenden Kosten eines solch komplexen und langwierigen TAS-Verfahrens. Swiss Sport Integrity ist der Ansicht, dass die Integrität des Sports durch diesen Entscheid nicht beeinträchtigt ist.

Der Entscheid der Disziplinarkammer ist noch nicht rechtskräftig, er kann von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) und der Union Cycliste Internationale (UCI) aufgrund anderer Rechtsmittelfristen noch angefochten werden.