Der Schweizer Sprinter Alex Wilson ist vom Schweizer Sportgericht für weitere zehn Jahre gesperrt worden. Dies wegen des Vorhandenseins von Erythropoetin (EPO) in einer Blutprobe, wegen des Besitzes und der versuchten oder vollendeten Anwendung verbotener Substanzen sowie der unzulässigen Einflussnahme.
Im Rahmen des Disziplinarverfahrens gegen den Sprinter Alex Wilson, in dem er im Juni 2022 wegen vorsätzlichen Dopings mit Trenbolon zu einer vierjährigen Sperre verurteilt wurde, wurden Swiss Sport Integrity diverse Ermittlungsakten zugestellt. Dank der engen, internationalen Zusammenarbeit mit der amerikanischen Anti-Doping-Agentur USADA und den gewonnenen Informationen, konnte Swiss Sport Integrity Hinweise auf weitere Dopingverstösse ermitteln.
Im Mai 2022 beauftragte Swiss Sport Integrity das Laboratoire suisse d'analyse du dopage (LAD) mit einer gezielten Nachanalyse einer im Juli 2021 entnommenen Blutprobe, was zu einem positiven Analyseergebnis auf Erythropoetin (EPO) führte, das gemäss Dopingliste jederzeit verboten ist. Daraufhin wurde der positiv getestete Athlet im Juli 2022 über den weiteren potenziellen Verstoss gegen die Anti-Doping-Bestimmungen benachrichtigt und ihm die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. In einer schriftlichen Stellungnahme bestritt Alex Wilson die Einnahme von EPO und beantragte, dass kein Disziplinarverfahren zu eröffnen sei.
Aufgrund der gewonnen Ermittlungsinformationen konnte Swiss Sport Integrity zudem aufdecken, dass der beschuldigte Athlet im Besitz von verbotenen Substanzen, darunter Wachstumshormone, war, und zeigte deren versuchte oder vollendete Anwendung auf. Weitere Ermittlungen ergaben ausserdem absichtlich falsch angegebene Whereabouts (Aufenthaltsinformationen), welche eine unzulässige Einflussnahme darstellen und somit einen weiteren Verstoss.
Im April 2025 fand die Hauptverhandlung vor dem Schweizer Sportgericht statt, wobei der beschuldigte Athlet dieser unentschuldigt fernblieb sowie keine Stellungnahme einreichte. Das Schweizer Sportgericht folgte der Beweisführung von Swiss Sport Integrity und verurteilt den Schweizer Sprinter Alex Wilson wegen Vorhandensein von EPO, des Besitzes und der versuchten oder vollendeten Anwendung verbotener Substanzen und für unzulässige Einflussnahme zu weiteren zehn Jahren Sperre. Aufgrund erschwerender Umstände hat das Schweizer Sportgericht die für den Zweitverstoss vorgesehene Sperre von acht auf zehn Jahre erhöht. Die neue Sperre gilt ab dem 28. April 2025, anschliessend an die erste Sperre, und ist für sämtliche Sportarten und jegliche Funktionen im Sport weltweit wirksam. Der Verurteilte muss zusätzlich eine Busse, die Verfahrens- und Analysekosten sowie eine Parteientschädigung an Swiss Sport Integrity im Gesamtbetrag von 17’400 Franken übernehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.