Das Schweizer Sportgericht verurteilt einen Tennisspieler wegen der versuchten Anwendung von Trendione zu einer zweijährigen Sperre und zu einer Geldzahlung.
Im Rahmen einer Postkontrolle wurde eine an einen Tennisspieler adressierte Sendung mit 180 Kapseln Estra-4,9,11-triene-3,17-dione, auch Trendione genannt vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) sichergestellt und an Swiss Sport Integrity weitergeleitet. Wie vom Sportförderungsgesetz (SpoFöG) vorgegeben, vernichtete Swiss Sport Integrity dieses Produkt kostenpflichtig im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Verfahrens. Der Tennisspieler wurde darüber informiert, dass der Besitz und die versuchte Anwendung der verbotenen Substanz Trendione einen potenziellen Verstoss gegen das Doping-Statut von Swiss Olympic darstellen.
Im Verfahren vor dem Sportgericht gab der als Freizeitsportler qualifizierte Tennisspieler die Bestellung der verbotenen Substanz zu, stritt aber jeglichen Vorsatz ab, da er nicht gewusst habe, dass es sich beim besagten Produkt um eine verbotene Substanz handle. Trendione steht zwar nicht explizit auf der Dopingliste, es wird jedoch unter den anabolen Steroiden als «andere Substanzen mit ähnlicher Struktur oder ähnliche biologische Wirkungen» als verboten eingestuft. Das Schweizer Sportgericht sprach wegen der versuchten Anwendung einer verbotenen Substanz eine zweijährige Sperre aus. Die Sperre gilt seit dem 12. Oktober 2023, unter Anrechnung der provisorischen Sperre, und ist für sämtliche Sportarten und jegliche Funktionen im Sport weltweit wirksam. Zusätzlich muss der Verurteilte Verfahrenskosten sowie eine Parteientschädigung im Gesamtbetrag von 1’550 Franken übernehmen.
Swiss Sport Integrity erinnert alle Sportlerinnen und Sportler daran, dass der Import von Dopingmitteln grundsätzlich verboten ist und zu einer Sperre führen kann. Bei Verstössen gegen die Anti-Doping-Bestimmungen, wie in diesem Fall ersichtlich, werden auch Amateur-Sportler gesperrt.