Volleyballtrainer wegen Verletzung der sexuellen Integrität sanktioniert

 | 
Kategorie:
Recht

Ein Volleyballtrainer hat sich der Verletzung der sexuellen Integrität für schuldig bekannt. Im Rahmen einer einvernehmlichen Lösung wird er für mindestens 9 Monate gesperrt und muss ein Coaching absolvieren.

Im August 2022 ging bei der Meldestelle von Swiss Sport Integrity (SSI) eine Meldung über mögliche Ethikverstösse durch einen Volleyballtrainer ein. Im Rahmen der Vorabklärungen hat SSI diverse Befragungen und Gespräche geführt, in welchen sich der gemeldete Sachverhalt bestätigte. Daraufhin hat SSI die Eröffnung des Untersuchungsverfahrens eingeleitet. Im Juli 2024 überwies die Meldestelle den Untersuchungsbericht, zusammen mit den Anträgen zur Beurteilung.

Nach dem Überweisen des Untersuchungsberichts an das Schweizer Sportgericht (SSG) wurde im Einverständnis der betroffenen Person sowie von den Parteien (Trainer und SSI) eine einvernehmliche Lösung ausgearbeitet. Der Trainer gestand, gegen Art. 2.1.4 des Ethik-Statuts (Verletzung der sexuellen Integrität) verstossen zu haben, indem er die betroffene Person bei einem persönlichen Treffen gegen ihren Willen berührt hatte. Mit der Unterschrift der Vereinbarung erfolgte die Beantragung auf Einstellung des Verfahrens bei dem Schweizer Sportgericht.

Der Trainer darf seit dem 4. Juli 2024 und bis zum nachweislich erfolgten Abschluss eines Verhaltenscoachings im Umfang von 11 Stunden aber während mindestens 9 Monaten keine Athleten trainieren. Gemäss unterschriebener Vereinbarung zur einvernehmlichen Lösung hat der sanktionierte Trainer zudem die Hälfte der Verfahrenskosten zu tragen.