Verwarnung für Turn-Trainerin

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Kategorie:
Recht

Eine Turn-Trainerin wurde vom Schweizer Sportgericht wegen der Verletzung der psychischen Integrität für schuldig erklärt, verwarnt und zu einem Coaching verpflichtet.

Im Mai 2022 ging bei der Meldestelle von Swiss Sport Integrity die Meldung eines möglichen Ethikverstosses einer Turn-Trainerin gegenüber einer Nachwuchsathletin ein. Im Juni und Juli 2022 folgten weitere Meldungen, die das Verhalten der angeschuldigten Trainerin schilderte, welches Nachwuchsathletinnen in Angst versetze und zum Weinen brachte. Im September 2022 wurde ein Untersuchungsverfahren eröffnet und eine vorsorgliche Massnahme zum Schutz der Nachwuchsathletinnen ausgesprochen.

Im Verlaufe des Untersuchungsverfahrens wurden Swiss Sport Integrity (SSI) zusätzlich von Athletinnen, Eltern und weiteren Personen über unterschiedliche Kanäle verschiedene Informationen zugetragen. Die geschilderten Vorwürfe gegen die angeschuldigte Person liessen sich als «Angstkultur» zusammenfassen. Im Februar 2023 überwies SSI den Untersuchungsbericht, zusammen mit den Anträgen zur Beurteilung an die Disziplinarkammer des Schweizer Sports. Im Januar 2025 fand in Anwesenheit der Angeschuldigten und Swiss Sport Integrity die mündliche Hauptverhandlung vor dem Schweizer Sportgericht statt.

In seinem Entscheid erklärte das Schweizer Sportgericht die Turn-Trainerin des Verstosses gegen das Ethik-Statut des Schweizer Sports wegen Verletzung der psychischen Integrität (2.1.2 des Ethik-Statuts) für schuldig. Dies aufgrund der sich wiederholenden Handlung, die geeignet war, eine minderjährige Athletin auszugrenzen und in ihren negativen Gefühlen zu bestärken und wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts einer betroffenen Athletin durch Videoaufnahmen gegen ihren offenkundigen Willen. Betreffend die zahlreichen, weiteren Vorwürfe folge das Sportgericht der Ansicht der angeschuldigten Trainerin. Die Verurteilte wird zudem verpflichtet, auf eigene Kosten ein Coaching von mindestens 16 Stunden zu absolvieren, in welchem sie das eigene Verhalten als Trainerin im Leistungssport reflektiert. Die Verfahrenskosten vor dem Schweizer Sportgericht werden auf 4'000 Franken festgesetzt und SSI auferlegt.