Ein Geräteturn-Trainer wurde wegen Verletzung der sexuellen Integrität für schuldig befunden. Er hat im Training unangebrachte Ausdrücke sexueller Natur verwendet und musste im Rahmen einer einvernehmlichen Lösung einen Kurs besuchen.
Im Oktober 2023 erreichte eine Meldung Swiss Sport Integrity (SSI), dass ein Geräteturn-Trainer während den Trainings unangemessene Ausdrücke gegenüber den minderjährigen Turnerinnen verwende. Dieser wurde vom Verein, welcher die Meldung gemacht hat, vorläufig ausgeschlossen. SSI hat im Rahmen von Voruntersuchungen mit betroffenen Athletinnen, dem Verein und dem Angeschuldigten Kontakt aufgenommen und nach Gesprächen ein Untersuchungsverfahren eröffnet.
Mit unangebrachten Äusserungen hat der Trainer gegen Artikel 2.1.4, Verletzung der sexuellen Integrität, des Ethik-Statuts des Schweizer Sports verstossen. Gemäss der vom Schweizer Sportgericht ratifizierten Vereinbarung sind in der vorliegenden Publikation diese Äusserungen aufzuführen, welche auf Französisch, frei übersetzt, lauteten: «Kleb deine Mu*** an die Stange», «Du musst deine Brüste berühren, bevor du die Arme in die Luft streckst», «Streck deinen grossen Arsch raus», oder «Erreg dich auf dem Trampolin».
Im Rahmen einer einvernehmlichen Lösung hat der Trainer eingestanden, dass er mit seinem Verhalten gegen das Ethik-Statut verstossen hat. Er gab an, dass er die negativen Konsequenzen, welche sein Verhalten auf die Athletinnen und die Mitglieder des von ihm betreuten Verein hatte, bedauerte. Mit Unterzeichnen der Vereinbarung verpflichtete der Trainer sich zudem, den Opfern ein Entschuldigungsschreiben zukommen zu lassen, sowie eine Präventionsschulung von J+S zum Thema „Engagiert gegen sexuelle Übergriffe“ zu absolvieren. Des Weiteren muss der Beschuldigte eine Parteientschädigung an SSI von 1‘000 Franken und die Verfahrenskosten von 800 Franken begleichen.