Der Schweizer Triathlet Michele Caverzasio gestand gegenüber der Stiftung Swiss Sport Integrity den Besitz und die versuchte Anwendung von Wachstumshormon und akzeptierte eine Sperre von drei Jahren sowie eine Busse von 300 Franken.
Bei einer Postkontrolle fand die Zollstelle eine an den Schweizer Triathleten Michele Caverzasio adressierte Sendung mit 4 Ampullen des verbotenen Wachstumshormons Pharmatropin. Die als verboten identifizierten Produkte wurden beschlagnahmt und an Swiss Sport Integrity weitergeleitet. Wie vom Sportförderungsgesetz vorgegeben, wurden diese Produkte kostenpflichtig vernichtet und die betroffene Person darüber in Kenntnis gesetzt.
Der Triathlet wurde darüber informiert, dass der Besitz der verbotenen Substanz einen potenziellen Verstoss gegen das Doping-Statut von Swiss Olympic darstellte. Der Beschuldigte gab den Besitz und die versuchte Anwendung der verbotenen Substanzen zu und entschied sich, eine von Swiss Sport Integrity im Rahmen von Art. 10.8.1 Doping-Statut vorgeschlagene Vereinbarung zu akzeptieren, die als Entscheid im Resultatmanagement jeweils eine dreijährige (anstatt einer vierjährigen) Sperre und eine Busse von 300 Franken sowie die Veröffentlichung des Falles und die Annullierung von Wettkampfergebnissen ab den Zeitpunkt des Verstosses als Sanktion vorsieht. Die Sperre gilt seit dem 16. Juni 2023 und ist für sämtliche Sportarten und jegliche Funktionen im Sport weltweit wirksam.
Swiss Sport Integrity erinnert alle Sportlerinnen und Sportler daran, dass die Anti-Doping-Bestimmungen für alle Sporttreibenden mit einer Lizenz oder einer Mitgliedschaft bei einem Verein bzw. Verband, welcher Swiss Olympic angeschlossen ist, gelten. Bei Verstössen gegen Anti-Doping-Bestimmungen können auch Freizeitsportler gesperrt werden. Dies gilt unabhängig von deren sportlichem Leistungsniveau, Alter und Nationalität.