Tischtennisspieler für drei Monate gesperrt

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Kategorie:
Recht

Das Schweizer Sportgericht verurteilt einen Tischtennisspieler wegen Besitz der verbotenen Substanz Dehydroepiandrosteron (DHEA) zu einer dreimonatigen Sperre und zu einer Geldzahlung.

Im Rahmen einer Postkontrolle wurde eine an einen Tischtennisspieler adressierte Sendung mit 240 Kapseln DHEA vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) sichergestellt und an Swiss Sport Integrity weitergeleitet. Wie vom Sportförderungsgesetz (SpoFöG) vorgegeben, vernichtete Swiss Sport Integrity die Produkte kostenpflichtig im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Verfahrens. Der Tischtennisspieler wurde darüber informiert, dass der Besitz und die Anwendung der verbotenen Substanz DHEA einen potenziellen Verstoss gegen das Doping-Statut von Swiss Olympic darstellen. 

Im Disziplinarverfahren konnte der Athlet zwar belegen, dass er ohne grobes Verschulden gehandelt hat, das Schweizer Sportgericht (SSG) stellte aber fest, dass der Sportler sich vor der Bestellung nicht ausreichend informiert und somit nachlässig gehandelt hat, daraufhin sprach es eine dreimonatige Sperre und eine Busse von 120 Franken gegen den Tischtennisspieler wegen Besitz einer verbotenen Substanz aus. Zusätzlich muss der Verurteilte die Verfahrenskosten, sowie eine Parteientschädigung an SSI in der Höhe von 2’750 Franken bezahlen.

Swiss Sport Integrity erinnert alle Sportlerinnen und Sportler daran, dass der Import von Dopingmitteln grundsätzlich verboten ist. Die Substanz DHEA ist im Weiteren auf der Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung (SpoFöV) aufgeführt und ihr Import ist somit verboten. Das Importverbot gilt unabhängig von sportlichen Aktivitäten, also auch für Nicht-Sportlerinnen und Nicht-Sportler.