In der Verhandlung vor der Disziplinarkammer des Schweizer Sports wurde die Dopingprobe von Mathias Flückiger sowie das Analyseresultat als nicht verwertbar erklärt. Für Swiss Sport Integrity ist dieser Entscheid nicht nachvollziehbar und falsch.
Anlässlich der Verhandlung vor der Disziplinarkammer des Schweizer Sports (DK) wurde ausschliesslich über die Verwertbarkeit der Urinprobe vom 5. Juni 2022 sowie des entsprechenden Analyseresultats entschieden. Gemäss dem Entscheiddispositiv der DK wird Mathias Flückiger von allen Vorwürfen der Verletzung von Anti-Doping-Bestimmungen wegen des Vorhandenseins von Zeranol in seiner Urinprobe vom 5. Juni 2022 entlastet. Die schriftliche Begründung des Entscheids ist noch ausstehend. Was genau zu diesem Urteil geführt hat und was bemängelt wird, ist noch nicht bekannt.
Für Swiss Sport Integrity ist dieser Entscheid nicht nachvollziehbar und erachtet die an der Verhandlung vorgebrachten juristischen sowie naturwissenschaftlichen Argumente der Gegenpartei als falsch. Zudem hält Swiss Sport Integrity fest, dass die eingeräumte Frist zur Anhörung massiv zu kurz angesetzt wurde und damit das rechtliche Gehör verletzt wurde. Swiss Sport Integrity wird nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und nach eingehender Analyse entscheiden, ob sie das Urteil an den internationalen Sportgerichtshof (TAS) weiterziehen wird.