Das Schweizer Sportgericht hat die Sperre des Radfahrers Kevin Winter um zwei Jahre verlängert. Dies weil der Radsportler gegen das Teilnahmeverbot an Wettkämpfen während einer laufenden Sperre verstossen hatte.
Der Radfahrer Kevin Winter, der bereits wegen eines Dopingvergehens gesperrt war, nahm als Betreuungsperson am Haselrennen vom 7. März 2020 teil und verstiess so gegen das Teilnahmeverbot während einer laufenden Sperre. Aufgrund von Hinweisen führte die Stiftung Swiss Sport Integrity (SSI) Ermittlungen durch, die die Teilnahme des Sportlers an der Veranstaltung bestätigten. Das Sportgericht hat aufgrund dieses Verstosses die bestehende Sperre gegen den Radfahrer rückwirkend um zwei Jahre verlängert. Zudem wurde der Verurteilte verpflichtet eine Busse sowie die Verfahrens- und Parteikosten in Höhe von insgesamt 1’500 Franken bezahlen.
Swiss Sport Integrity erinnert alle Sportlerinnen und Sportler sowie Veranstalter daran, dass es während einer Dopingsperre untersagt ist, als Athlet oder in anderer Funktion (Trainer, Funktionär etc.) an Wettkämpfen teilzunehmen. Die Liste der gesperrten Personen finden Veranstalter auf der Webseite von Swiss Sport Integrity.