Das Schweizer Sportgericht hat die Sperre eines Triathleten im Age-Group-Bereich um acht Jahre verlängert. Dies weil der Sportler trotz laufender Dopingsperre wiederholt verbotene Substanzen bestellt hat.
Nachdem bereits im Oktober 2022 bei einer Postkontrolle eine an den Schweizer Triathleten adressierte Sendung mit 4 Ampullen des verbotenen Wachstumshormons Pharmatropin gefunden wurden, beschlagnahmte die Zollstelle im November 2023 erneut eine Sendung mit 3 Ampullen Pharmatropin. Der Besteller der Sendung wurde darüber informiert, dass der wiederholte Besitz und der wiederholte Versuch der Anwendung eines Dopingmittels einen potenziellen Verstoss gegen das Doping-Statut darstellen.
Da die betroffene Person zu den Vorwürfen keine Stellung nahm, wurde ein Disziplinarverfahren eröffnet. Vor dem Schweizer Sportgericht gab der Sportler an, es hätte sich um eine Teillieferung aus der ursprünglichen Bestellung gehandelt. Die Ermittlungen von Swiss Sport Integrity konnten jedoch nachweislich belegen, dass es sich nicht um die gleiche Bestellung handeln konnte, und er somit während der Sperre wiederholt gegen die Anti-Doping-Bestimmungen verstossen hatte.
Das Schweizer Sportgericht hat Michele Caverzasio wegen wiederholtem Besitz und wiederholtem Versuch der Anwendung von verbotenen Substanzen für schuldig befunden. Der Sportler wurde mit einer Sperre von acht Jahren belegt, ab dem Ende der derzeit geltenden Sperre, sprich ab dem 17. Juni 2026. Die Sperre ist für sämtliche Sportarten und jegliche Funktionen im Sport weltweit wirksam. Zudem muss der Verurteilte eine Busse von 500 Franken bezahlen und für die Verfahrenskosten von insgesamt 750 Franken aufkommen.
Swiss Sport Integrity erinnert alle Sportlerinnen und Sportler daran, dass das Doping-Statut für alle Sporttreibenden mit einer Lizenz oder einer Mitgliedschaft bei einem Verein bzw. Verband, welcher Swiss Olympic angeschlossen ist, gilt. Verstösse gegen die Anti-Doping-Bestimmungen, die während einer laufenden Sperre begangen wurden, können ebenfalls sanktioniert werden, Im Wiederholungsfall kann das Strafmass verdoppelt, oder gar eine lebenslängliche Sperre gesprochen werden.