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Kategorie:
Recht
Das Schweizer Sportgericht hat eine Nichteröffnungsverfügung auf Berufung eines Fussballvereins an Swiss Sport Integrity zurückgewiesen.
Mit Entscheid vom 27. Dezember 2024 hat das Schweizer Sportgericht (ehemals Disziplinarkammer des Schweizer Sports) entschieden, dass die Berufung eines Fussballvereins gegen die Nichteröffnungsverfügung der Meldestelle Ethik von Swiss Sport Integrity vom 17. Mai 2024 gutgeheissen wird. Die Verfügung von Swiss Sport Integrity wurde somit aufgehoben und die Sache zur Neubeurteilung an Swiss Sport Integrity zurückgewiesen, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Die Publikation erfolgt gemäss Entscheid des Schweizer Sportgerichts in anonymer Form. Weitere Auskünfte werden zurzeit nicht erteilt.