Rugbyspieler für drei Monate gesperrt

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Kategorie:
Recht

Die Disziplinarkammer des Schweizer Sports (DK) hat einen Rugbyspieler wegen Vorhandenseins und Anwendung einer verbotenen Substanz für drei Monate gesperrt und zu einer Geldzahlung verurteilt.

Anlässlich eines Wettkampfs am 9. April 2022 ist ein Rugbyspieler für eine Dopingkontrolle aufgeboten worden. In der Urinprobe des Athleten fanden sich Kokain und dessen Abbaustoffe. Die Probe fiel entsprechend positiv aus. Der Athlet wurde durch Swiss Sport Integrity über die positive Probe und die provisorische Sperre benachrichtigt.

Während des Verfahrens konnte der Rugbyspieler beweisen, dass er das Kokain ausserhalb des Wettkampfs und ohne Ziel zur Steigerung der sportlichen Leistung konsumiert hatte. Gemäss Doping-Statut 2021 kann bei einem Verstoss mit Missbrauchssubstanzen eine mildere Sanktion ausgesprochen werden, wenn diese Substanzen ausserhalb des Wettkampfes und nicht zur Leistungssteigerung angewendet wurden. Die Disziplinarkammer des Schweizer Sports hat den Rugbyspieler daher zu einer dreimonatigen Sperre und einer Busse von 100 Franken verurteilt. Zudem muss der Sportler die Verfahrens- und Analysekosten, sowie eine Parteientschädigung an Swiss Sport Integrity von insgesamt 2’800 Franken übernehmen.

Swiss Sport Integrity erinnert alle Sportlerinnen und Sportler daran, dass der Nachweis verbotener Substanzen in einer Dopingkontrolle, unabhängig von Zweck der Anwendung, als positive Probe beurteilt wird. Die Anwendung von verbotenen Substanzen wird auch sanktioniert, wenn sie ausserhalb des Sports und nicht primär zur Leistungssteigerung konsumiert wurden.