Ein Schweizer Radfahrer gestand gegenüber der Stiftung Swiss Sport Integrity den Besitz eines Dopingmittels ein und akzeptierte eine Sperre von 18 Monaten sowie eine Busse von 275 Franken.
Bei einer Postkontrolle fand die Zollstelle eine an einen Schweizer Amateur-Radfahrer adressierte Sendung mit 60 Kapseln Andriol, die Testosteron undecanoat enthielten. Die als verboten identifizierten Produkte wurden beschlagnahmt und an Swiss Sport Integrity weitergeleitet. Wie vom Sportförderungsgesetz vorgegeben, wurden diese Produkte kostenpflichtig vernichtet und die betroffene Person darüber in Kenntnis gesetzt.
Der Amateur-Radfahrer wurde darüber informiert, dass der Besitz der verbotenen Substanz einen potenziellen Verstoss gegen das Doping-Statut von Swiss Olympic darstellte. Der Sportler konnte belegen, dass er die Substanz aus medizinischen Gründen und nicht im Zusammenhang mit dem Sport eingenommen hatte. Er akzeptierte einen von Swiss Sport Integrity erlassenen Entscheid im Resultatmanagement, der eine 18-monatige Sperre und eine Busse von 275 Franken als Sanktion vorsieht. Die Sperre ist für sämtliche Sportarten und jegliche Funktionen im Sport weltweit wirksam.
Swiss Sport Integrity erinnert alle Sportlerinnen und Sportler daran, dass bei Verstössen gegen die Anti-Doping-Bestimmungen, wie in diesem Fall ersichtlich, auch Amateur-Sportler gesperrt werden. Die Anti-Doping-Bestimmungen gelten für alle Sporttreibenden, welche eine Lizenz oder Mitgliedschaft bei einem Verein beziehungsweise Verband besitzen, der Swiss Olympic angeschlossen ist.