Ein Schweizer Nachwuchssportler wurde wegen versuchter Anwendung sowie Besitz einer verbotenen Substanz für vier Jahre gesperrt.
Im Juli 2023 informierte die Stadtpolizei Zürich Swiss Sport Integrity darüber, dass im Rahmen einer Personenkontrolle eine Dose von 30 Tabletten MK-677 (Ibutamoren) gefunden worden war. Der Nachwuchsathlet wurde von der Polizei zu der bei ihm gefundenen Substanz befragt. Er erklärte, dass er MK-677 in einem Geschäft gekauft habe und davon ausgegangen sei, dass der Erwerb dieser Substanz legal sei.
In Anwendung von Art. 7.5 der Ausführungsbestimmungen zum Resultatmanagement (ABRM) sowie der relevanten Bestimmungen des Doping-Statuts, schlossen der Nachwuchssportler und Swiss Sport Integrity eine Vereinbarung zur Beilegung der Sache durch eine einvernehmliche Lösung, die eine vierjährige Sperre vorsieht. Die Sperre gilt seit dem 7. September 2023, dem Beginn der provisorischen Sperre, und ist für sämtliche Sportarten und jegliche Funktionen im Sport weltweit wirksam. Swiss Sport Integrity verzichtet auf das Aussprechen einer Busse sowie auf die Verfahrenskosten und Parteientschädigung.
Der verurteilte Nachwuchssportler war zum Zeitpunkt der Taten minderjährig und geniesst gemäss Art. 14.3.6 des Doping-Statuts besonderen Schutz. Um die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Person zu wahren, erfolgt die Veröffentlichung der Sanktion ohne Namensnennung und ohne Angabe der Sportart.
Swiss Sport Integrity erinnert alle Sportlerinnen und Sportler daran, dass das Doping-Statut für alle Sporttreibenden mit einer Lizenz oder einer Mitgliedschaft bei einem Verein bzw. Verband, welcher Swiss Olympic angeschlossen ist, gilt. Die Anti-Doping-Bestimmungen gelten unabhängig vom Alter, Leistungsniveau und Nationalität. Bei einem Verstoss tragen die Betroffenen die volle Verantwortung, mit allen daraus entstehenden Konsequenzen, auch wenn es sich um minderjährige Personen handelt.