Ein Leichtathlet wurde vom Schweizer Sportgericht der Verletzung der sexuellen Integrität für schuldig erklärt und schriftlich verwarnt. Er muss auf eigene Kosten ein Verhaltenscoaching absolvieren und hat die Verfahrenskosten zu tragen.
Im Oktober 2022 ging bei der Meldestelle für Ethikverstösse und Missstände im Schweizer Sport eine Meldung über einen möglichen Ethikverstoss ein. Gemäss der betroffenen Person wurde sie vom angeschuldigten Mitglied eines Leichtathletikvereins während einer Übung übergriffig berührt. Im Rahmen der eingeleiteten Vorabklärungen wurden diverse Befragungen durchgeführt sowie relevante Beweismittel gesammelt, die zur Eröffnung eines Verfahrens führten. Im Anschluss überwies Swiss Sport Integrity den Untersuchungsbericht, zusammen mit den Anträgen zur Beurteilung, an die Disziplinarkammer des Schweizer Sports (DK).
Nach Würdigung aller Sachverhaltselemente sowie der Argumente beider Parteien gelangte das Schweizer Sportgericht (ehemals DK) zum Schluss, dass die angeschuldigte Person ihre sozial überlegene Position gegenüber der meldenden Person zu ihrem Vorteil ausnutzte und sie unter dem Vorwand einer Übung nicht nur dazu brachte, Körperkontakt zuzulassen, sondern ihr gegenüber dabei auch übergriffig wurde. Damit überschritt sie eindeutig eine Grenze und verletzte die sexuelle Integrität der meldenden Person.
Der Leichtathlet wird vom Schweizer Sportgericht wegen Verstosses gegen Art. 2.1.4 des Ethik-Statuts für schuldig erklärt und schriftlich verwarnt. Innert Jahresfrist ab Urteilsverkündung hat die angeschuldigte Person ein Verhaltenscoaching zu absolvieren in dessen Rahmen sie sich mit den Themen "sexuelle Gewalt" und "Respekt der sexuellen Integrität" auseinandersetzen soll. Zudem werden dem Leichtathleten die Verfahrenskosten in der Höhe von 1000 Franken auferlegt.