Das Schweizer Sportgericht hat einen Ski-Trainer wegen Verletzung der psychischen und sexuellen Integrität für schuldig erklärt. Der Mann darf während fünf Jahren keine jugendlichen Sportler:innen trainieren und muss ein Coaching absolvieren.
Im Juni 2023 ging bei der Meldestelle Meldungen über mögliche Ethikverstösse durch einen Ski-Trainer ein. Im Rahmen der Vorabklärungen hat Swiss Sport Integrity (SSI) diverse Befragungen durchgeführt und im Anschluss die Eröffnung des Untersuchungsverfahrens eingeleitet. Im August 2024 überwies SSI den Untersuchungsbericht, zusammen mit den Anträgen zur Beurteilung, an das Schweizer Sportgericht (SSG).
Der Hauptverhandlung vor dem SSG im Januar 2025 blieb der beschuldigte Trainer fern. Basierend auf den vorliegenden Beweismitteln und den eingereichten Ausführungen von SSI stellte die SSG fest, dass die angeschuldigte Person wiederholt gegen das Ethik-Statut verstossen hat. Die Verletzung der psychischen Integrität wurde durch Ausnützung seiner Machtposition und des Abhängigkeitsverhältnisses, sowie durch herabwürdigende Behandlung begangen, während die Verletzung der sexuellen Integrität durch sexistische Redensweisen und unangemessene Berührungen geschah.
Der Verurteilte darf seit dem 25. Februar 2025 und während mindestens fünf Jahren keine jugendlichen Sportler:innen trainieren. Zudem muss der Trainer innerhalb eines Jahres ein Verhaltenscoaching im Umfang von mindestens 25 Stunden im Bereich psychische Gewalt, sexuelle Gewalt und Ethik im Umgang mit minderjährigen Athletinnen und Athleten absolvieren. Gemäss Entscheid des SSG hat der Verurteilte die Verfahrenskosten von 3‘000 Franken zu tragen.