Ein Volleyballtrainer anerkennt Verletzungen der psychischen Integrität begangen zu haben. Im Rahmen einer einvernehmlichen Lösung wird er verwarnt und verpflichtet sich, ein Coaching zu absolvieren.
Im Juli 2023 ging bei der Meldestelle für Ethikverstösse und Missstände im Schweizer Sport eine Meldung ein, in welcher verschiedene Vorwürfe gegen einen Trainer in Bezug auf die psychische Gesundheit einer Spielerin geäussert wurden. Ihm wurde vorgeworfen Spielerinnen runterzumachen, zu beleidigen und übermässig zu kritisieren, und mit der so geschaffenen Angststimmung psychische Probleme auszulösen. Daraufhin leitete SSI die notwendigen Vorabklärungen ein, und eröffnete im November 2023 ein Untersuchungsverfahren gegen den beschuldigten Trainer.
Im Oktober 2024 wurde die Untersuchung mit dem Untersuchungsbericht abgeschlossen und anschliessend beim Schweizer Sportgericht eingereicht. Auf Antrag des Trainers und nach Rücksprache mit allen Beteiligten ergab sich, dass sie daran interessiert waren, die Angelegenheit einvernehmlich zu lösen. In der Vereinbarung zur einvernehmlichen Lösung anerkennt der beschuldigte Trainer, dass er die psychische Integrität einer Spielerin verletzt hat und damit gegen Art. 2.1.2 des Ethik-Statuts verstossen hat. Der Trainer wird verwarnt und verpflichtet sich innert 24 Monaten ein Verhaltenscoaching im Umfang von mindestens 20 Coaching-Stunden à 45 Minuten im Bereich psychische Gewalt und Ethik im Umgang mit minderjährigen Athletinnen und Athleten zu absolvieren. Zudem verpflichtet er sich eine Geldbusse und die Untersuchungskosten in Höhe von total 3‘000 Franken an Swiss Sport Integrity zu bezahlen sowie die Verfahrenskosten des Schweizer Sportgerichts in Höhe von 200 Franken zu übernehmen.