Einvernehmliche Lösung mit Vereins-Rudertrainer

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Kategorie:
Recht

Ein Vereins-Rudertrainer anerkennt die sexuelle Integrität einer Athletin verletzt zu haben. Im Rahmen einer einvernehmlichen Lösung verpflichtet er sich während 6 Monaten keine Athletinnen zu trainieren und ein Coaching zu absolvieren.

Im Februar 2024 ging bei der Meldestelle für Ethikverstösse und Missstände im Schweizer Sport eine Meldung ein, in welcher Vorwürfe der sexuellen Belästigung geäussert wurden. Im Rahmen der eingeleiteten Vorabklärungen wurden verschiedene Hinweise und Indizien geprüft. In der Folge fanden mehrere Befragungen von Betroffenen und des Angeschuldigten statt. Ihm wurde vorgeworfen unangemessene Worte und Gesten gewählt und eine Athletin mehrmals gegen ihren Willen geküsst zu haben.

Die befragten Personen sowie der angeschuldigte Trainer wurden über die Möglichkeit informiert, die Angelegenheit gemäss Art. 5.2 Abs. 2 des Ethik-Statuts des Schweizer Sports, einvernehmlich zu lösen. Nach Rücksprache mit allen Beteiligten ergab sich, dass sie daran interessiert waren, die Angelegenheit einvernehmlich zu lösen. In der Vereinbarung zur einvernehmlichen Lösung anerkennt der beschuldigte Trainer, dass er die sexuelle Integrität einer Athletin verletzt hat und damit gegen Art. 2.1.4 des Ethik-Statuts verstossen hat. Der Trainer verpflichtet sich während 6 Monaten keine Athletinnen zu trainieren und ein Verhaltenscoaching von mindestens 5 Lektionen à 45 Minuten zu absolvieren.