Ein Unihockeytrainer anerkennt Verletzungen der sexuellen Integrität begangen zu haben. Im Rahmen einer einvernehmlichen Lösung verpflichtet er sich ein Coaching zu absolvieren.
Im Oktober 2023 ging bei der Meldestelle für Ethikverstösse und Missstände im Schweizer Sport eine Meldung ein, in welcher Vorwürfe der sexuellen Belästigung geäussert wurden. Im Rahmen der eingeleiteten Vorabklärungen wurden verschiedene Hinweise und Indizien geprüft. In der Folge fanden mehrere Befragungen von Betroffenen statt. Daraufhin leitete SSI ein Untersuchungsverfahren gegen den beschuldigten Trainer ein und gewährte dem Angeschuldigten das rechtliche Gehör. Ihm wurde vorgeworfen, sexuell anzügliche Nachrichten verschickt und Schwierigkeiten im Umgang mit Nähe und Distanz gezeigt zu haben. Die weiteren Anschuldigungen konnte jedoch nicht festgestellt oder nachgewiesen werden.
Die befragten Personen sowie die angeschuldigte Person wurden über die Möglichkeit informiert, die Angelegenheit gemäss Art. 5.2 Abs. 2 des Ethik-Statuts des Schweizer Sports, einvernehmlich zu lösen. Nach Rücksprache mit allen Beteiligten ergab sich, dass sie daran interessiert waren, die Angelegenheit einvernehmlich zu lösen. In der Vereinbarung zur einvernehmlichen Lösung anerkennt der beschuldigte Trainer, dass er die sexuelle Integrität einer Spielerin verletzt hat und damit gegen Art. 2.1.4 des Ethik-Statuts verstossen hat. Der Trainer verpflichtet sich ein Verhaltenscoaching zu absolvieren und einen Teil der Verfahrenskosten zu übernehmen.