Einjährige Sperre für Unihockeyspieler

 | 
Kategorie:
Recht

Das Schweizer Sportgericht verurteilt einen Schweizer Unihockeyspieler wegen Besitz der verbotenen Substanz RAD140 (SARM) zu einer einjährigen Sperre.

Im Rahmen einer Postkontrolle wurde eine an einen Schweizer Unihockeyspieler adressierte Sendung mit 180 Kapseln RAD140 (SARM) vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) sichergestellt und an Swiss Sport Integrity weitergeleitet. Wie vom Sportförderungsgesetz (SpoFöG) vorgegeben, vernichtete Swiss Sport Integrity dieses Produkt kostenpflichtig im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Verfahrens. Der Unihockeyspieler wurde darüber informiert, dass der Besitz und die versuchte Anwendung der verbotenen Substanz RAD140 einen potenziellen Verstoss gegen das Doping-Statut von Swiss Olympic darstellen. 

Im Verfahren vor dem Schweizer Sportgericht (SSG) gab der Freizeitsportler die Bestellung der verbotenen Substanz zu, konnte jedoch glaubhaft belegen, dass er bei der Bestellung ohne grobes Verschulden gehandelt habe. Daraufhin sprach das SSG eine einjährige Sperre wegen Besitz einer Dopingsubstanz gegen den Unihockeyspieler aus. Zusätzlich muss der Verurteilte die Verfahrenskosten in der Höhe von 500 Franken bezahlen.

Swiss Sport Integrity erinnert alle Sportlerinnen und Sportler daran, dass der Import von Dopingmitteln grundsätzlich verboten ist und zu einer Sperre führen kann. Bei Verstössen gegen die Anti-Doping-Bestimmungen, wie in diesem Fall ersichtlich, werden auch Amateur-Sportler gesperrt.