Dopingsperre für Ausdauersportler um acht Jahre verlängert

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Kategorie:
Recht

Die Disziplinarkammer des Schweizer Sports hat die bestehende Sperre des Ausdauersportlers Rudolf Keller um acht Jahre verlängert. Dies weil der Amateursportler wiederholt gegen das Teilnahmeverbot an Wettkämpfen während einer laufenden Sperre verstossen hatte.

Der Amateur-Ausdauersportler Rudolf Keller, der bereits wegen eines Dopingvergehens gesperrt war und bereits 2015 und 2017 gegen das Teilnahmeverbot während einer laufenden Sperre verstiess, hat durch seine Teilnahme an der «Tour Transalp» 2022 wiederholt gegen das Teilnahmeverbot verstossen. Aufgrund von Ermittlungen durch Swiss Sport Integrity konnte die Teilnahme des Sportlers an der Veranstaltung bestätigt werden. Der Angeschuldigte hat sich innerhalb der Stellungnahmefrist nicht zu den Vorwürfen geäussert. 

Die Disziplinarkammer des Schweizer Sports hat aufgrund dieses Verstosses die bestehende Sperre gegen den Ausdauersportler um acht Jahre verlängert. Die zusätzliche Sperre gilt ab dem 6. Juni 2025 und ist bis zum 5. Juni 2033 für sämtliche Sportarten und jegliche Funktionen im Sport weltweit wirksam. Der Verurteilte muss zudem ein Bussgeld über 5'000 Franken sowie die Verfahrenskosten und eine Parteientschädigung an Swiss Sport Integrity in der Höhe von insgesamt 1'500 Franken bezahlen.

Swiss Sport Integrity erinnert alle Sportlerinnen und Sportler sowie Veranstalter daran, dass es während einer Dopingsperre untersagt ist, als Athlet:in oder in anderer Funktion (Trainer:in, Funktionär:in etc.) an Wettkämpfen teilzunehmen. Die Liste der gesperrten Personen finden Veranstalter auf der Webseite von Swiss Sport Integrity.