Per 01.01.2022 tritt die neue Dopingliste in Kraft. Für die Dopingliste 2022 wurden von der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) Anpassungen mit Auswirkungen auf den Doping-Status von Medikamenten vorgenommen. Die Änderungen betreffen insbesondere Glukokortikoide und die Substanz Salbutamol.
Ab dem 1. Januar 2022 gelten strengere Regeln für Glukokortikoide. Zusätzlich zur oralen, intramuskulären, intravenösen und rektalen Anwendung sind neu jegliche Injektionen im Wettkampf verboten. Ab 2022 sind somit beispielsweise auch intraartikuläre Injektionen von Glukokortikoiden verboten. Weitere Informationen und Praxisempfehlungen zu den Auswaschphasen (washout periods) sind im Spezialthema Glukokortikoide aufgeführt.
Für die Inhalation von Salbutamol gelten ab dem 1. Januar 2022 ein tieferer Dosierungsgrenzwert und angepasste Zeitintervalle. Die maximal erlaubte Dosierung zur Inhalation beträgt neu 600 Mikrogramm Salbutamol innerhalb von 8 Stunden in aufgeteilter Dosierung. Weiterhin darf die Dosis dabei 1600 Mikrogramm in 24 Stunden nicht überschreiten.
Antidoping Schweiz erinnert alle Athletinnen und Athleten daran, jedes Medikament vor der Anwendung mit der Medikamentenabfrage Global DRO (via Website oder Mobile App) zu überprüfen.