Die Liste der verbotenen Substanzen und Methoden (Dopingliste) wird in der Regel jährlich von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) veröffentlicht und tritt jeweils am 1. Januar in Kraft. Swiss Sport Integrity gibt jährlich eine Übersetzung dieser Dopingliste heraus.
Es ist die Aufgabe aller Sporttreibenden, sich regelmässig zu vergewissern, dass die von ihnen angewendeten Substanzen und Methoden im Sport nicht verboten sind. Im Alltag empfiehlt sich, dafür die Medikamentenabfrage Global DRO zu nutzen.
Neu ab 2025
Die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA hat die Dopingliste 2025 veröffentlicht, welche per 1. Januar 2025 in Kraft tritt und zeitgleich alle bisherigen Listen ablöst. Die Anpassungen betreffen insbesondere den Dosierungsgrenzwert von Formoterol (S3) und den Doping-Status von Blutspenden (M1).
Der erlaubte Dosierungsgrenzwert von inhalativ verabreichtem Formoterol wurde geändert. So gilt ab 1. Januar 2025 ein neuer zusätzlicher Grenzwert: innerhalb von 12 Stunden dürfen maximal 36 Mikrogramm Formoterol inhaliert werden. Der Grenzwert von 54 Mikrogramm pro 24 Stunden bleibt weiterhin bestehen. Demnach ist bei Inhalation von 36 Mikrogramm Formoterol innerhalb von 12 Stunden, in den folgenden 12 Stunden die Inhalation von 18 Mikrogramm erlaubt.
Ab dem 1. Januar 2025 sind Thrombozyten- und periphere Blutstammzellspenden gemäss Dopingliste nicht mehr verboten. Diese werden, zusätzlich zur Plasmaspende, erlaubte Ausnahmen darstellen. Jegliche andere Rückführung von Blut oder Blutbestandteilen ins Kreislaufsystem bleibt verboten.
Für die Dopingliste 2025 wurden von der WADA zudem mehrheitlich formale Anpassungen vorgenommen und Beispiele verbotener Substanzen ergänzt. Eine umfassende Aufführung aller Änderungen wird von der WADA zur Verfügung gestellt.
Swiss Sport Integrity erinnert alle Athletinnen und Athleten daran, jedes Medikament vor der Anwendung mit der Medikamentenabfrage Global DRO (via Website oder Mobile App) auf seinen Doping-Status zu überprüfen und sich bei Fragen/Unsicherheiten bei uns zu melden.
Kriterien verbotene Substanzen und Methoden
Welche Substanzen und Methoden auf die Dopingliste aufgenommen werden, entscheidet ein Gremium der WADA, besetzt mit internationalen Experten: die sogenannte List Expert Group. Dabei werden Substanzen und Methoden nach drei Kriterien beurteilt: ob sie das Potenzial haben, leistungssteigernd zu wirken, ob sie ein Risiko für die Gesundheit darstellen, und ob sie dem Sportsgeist widersprechen. Zudem können Substanzen oder Methoden verboten werden, welche die Anwendung von verbotenen Substanzen oder Methoden maskieren.
Verbotene Substanzen und Methoden
Die Dopingliste teilt die verbotenen Substanzen und Methoden in verschiedene Klassen ein:
Jederzeit verbotene Substanzen und Methoden (im und ausserhalb des Wettkampfes)
- S0 Nicht genehmigte Substanzen
- S1 Anabolika
- S2 Peptidhormone, Wachstumshormone, verwandte Substanzen und Mimetika
- S3 Beta-2-Agonisten
- S4 Hormon- und Stoffwechsel-Modulatoren
- S5 Diuretika und andere Maskierungsmittel
- M1 Manipulation von Blut und Blutbestandteilen
- M2 Chemische und physikalische Manipulation
- M3 Gen- und Zelldoping
Im Wettkampf verbotene Substanzen und Methoden
- S6 Stimulanzien
- S7 Narkotika
- S8 Cannabinoide
- S9 Glukokortikoide
In gewissen Sportarten verbotene Substanzen
- P1 Betablocker
Detaillierte Informationen und Wissen (über Substanzen und Methoden) werden in der Mobile Lesson «Substanzen und Methoden» von Swiss Sport Integrity vermittelt.
Spezifische und nicht-spezifische Substanzen und Methoden
Alle verbotenen Substanzen und Methoden werden in spezifische und nicht-spezifische Substanzen oder Methoden eingeteilt. Bei Verstössen gegen die Anti-Doping-Bestimmungen ist das Strafmass grundsätzlich höher, wenn dabei nicht-spezifische Substanzen oder Methoden zur Anwendung kommen. Die verbotenen Substanzen in den folgenden Klassen werden als nicht-spezifische betrachtet:
- S1 Anabolika
- S2 Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika
- S4.3 Substanzen, welche die Aktivierung des Aktivin-Rezeptors IIB verhindern (z.B. Myostatinhemmer)
- S4.4 Stoffwechsel-Modulatoren
- S6.a Nicht-Spezifische Stimulanzien
Die verbotenen Methoden in den folgenden Klassen werden als nicht-spezifische betrachtet:
- M1 Manipulation von Blut und Blutbestandteilen
- M2.1 Manipulation von Dopingproben
- M3 Gen- und Zelldoping
Missbrauchssubstanzen
Einzelne verbotene Substanzen werden als Missbrauchssubstanzen eingeteilt, da jene Substanzen in der Gesellschaft häufig ausserhalb des sportlichen Kontextes missbraucht werden. Daher kann die Anwendung oder der Besitz der oben genannten Substanzen milder sanktioniert werden. Diese Bestimmung gilt nur, falls die Substanzen ausserhalb des Wettkampfes und nicht zum Zweck der Leistungssteigerung angewendet wurden.
Die Missbrauchssubstanzen umfassen abschliessend: Kokain, Diamorphin (Heroin), Methylendioxymethamphetamin (MDMA/«Ecstasy»), Tetrahydrocannabinol (THC).
Bestimmungen der Internationalen Sportverbände
Neben den weltweit gültigen Anti-Doping-Bestimmungen sind auch die Bestimmungen der Internationalen Sportverbände zu beachten. In bestimmten Sportarten sind gewisse Substanzen oder Methoden zusätzlich verboten, obwohl sie nicht auf der Dopingliste aufgeführt sind.
Beispiel:
- Needle Policy: Gewisse Internationale Sportverbände und das Internationale Olympische Komitee regulieren die Anwendung jeglicher Injektionen während oder rund um ihre Wettkämpfe.