Amateur-Fussballer für vier Jahre gesperrt

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Kategorie:
Recht

Die Disziplinarkammer des Schweizer Sports (DK) sperrt einen Fussballspieler wegen versuchter Anwendung und Besitz der verbotenen Substanz RAD140 (SARM) für vier Jahre und verurteilt ihn zu einer Geldzahlung.

Im Rahmen einer Postkontrolle im Februar 2023 wurde eine an einen Schweizer Amateur-Fussballer adressierte Sendung mit dem Produkt RAD140 (SARM) vom Zollinspektorat Basel-Mülhausen sichergestellt und an Swiss Sport Integrity (SSI) weitergeleitet. Ein Verwaltungsverfahren führte zur kostenpflichtigen Vernichtung der Dopingsubstanz. Auf disziplinarischer Ebene wurde der Fussballspieler darüber informiert, dass die versuchte Anwendung und der Besitz der verbotenen Substanz RAD140 einen potenziellen Verstoss gegen das Doping-Statut von Swiss Olympic darstellen und wurde provisorisch gesperrt.

Im Zirkularverfahren erklärte der Spieler, dass er mit dem Produkt einen rascheren Muskelaufbau sowie eine schnellere Erholung bezwecken wollte, worauf hin die DK eine vierjährige Sperre gegen den Fussballer aussprach. Die Sperre gilt seit dem 1. Dezember 2023, dem Beginn der provisorischen Sperre, und ist für sämtliche Sportarten und jegliche Funktionen im Sport weltweit wirksam. Zusätzlich muss der Verurteilte die Verfahrenskosten, sowie eine Parteientschädigung an SSI in der Höhe von 650 Franken übernehmen.

Swiss Sport Integrity erinnert alle Sportlerinnen und Sportler daran, dass der Import von Dopingmitteln grundsätzlich verboten ist und zu einer Sperre führen kann. Bei Verstössen gegen die Anti-Doping-Bestimmungen, wie in diesem Fall ersichtlich, werden auch Amateur-Sportler gesperrt.