Gewisse Asthmamedikamente sind gemäss Dopingliste verboten. Es sind gleichzeitig aber auch viele erlaubte Medikamente verfügbar, welche bei Asthma eingesetzt werden können. Für erlaubte Therapien ist keine Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken (ATZ) notwendig.
Zwei der häufigsten zur Asthmatherapie eingesetzten Wirkstoffgruppen stehen auf der aktuellen Dopingliste: Beta-2-Agonisten und Glukokortikoide. Für beide Wirkstoffgruppen gibt es allerdings auch genau definierte und in der Dopingliste aufgeführte erlaubte Ausnahmen:
Beta-2-Agonisten
Alle Beta-2-Agonisten sind verboten, ausser die Inhalation von:
- Salbutamol: Maximal 1600 Mikrogramm pro 24 Stunden, aufgeteilt auf mehrere Einzeldosen, die 600 Mikrogramm pro 8 Stunden ab jeglicher Startdosis nicht überschreiten;
- Formoterol: Maximal abgegebene Dosis von 54 Mikrogramm pro 24 Stunden;
ab dem 1. Januar 2025 gelten folgende Dosierungsgrenzwerte für Formoterol: Maximal abgegebene Dosis von 54 Mikrogramm pro 24 Stunden, aufgeteilt auf mehrere Einzeldosen, die 36 Mikrogramm pro 12 Stunden ab jeglicher Startdosis nicht überschreiten; - Salmeterol: Maximal 200 Mikrogramm pro 24 Stunden;
- Vilanterol: Maximal 25 Mikrogramm pro 24 Stunden.
Diese Grenzwerte gelten nicht, falls zusätzlich zu den Beta-2-Agonisten ein verbotenes Diuretikum oder Maskierungsmittel angewendet wird. In diesem Fall wird für beide Therapien eine ATZ benötigt.
Glukokortikoide
Alle Glukokortikoide sind im Wettkampf verboten, wenn sie auf jeglichem injizierbaren, oralen oder rektalen Weg verabreicht werden. Andere Verabreichungswege, wie beispielsweise Inhalation, sind somit erlaubt.
Erlaubte Therapien
Diese Regeln ermöglichen in den meisten Fällen eine Basis- und Bedarfstherapie mit erlaubten Medikamenten. Für erlaubte Asthmatherapien ist, wie für alle anderen erlaubten Therapien, gemäss den aktuellen Anti-Doping-Bestimmungen kein ATZ-Antrag notwendig.
Gehen dennoch Anträge für erlaubte Therapien bei Swiss Sport Integrity ein, werden diese mit Verweis auf diese Website und ohne Beurteilung retourniert. Wenn Sie unsicher sind, ob eine Therapie erlaubt oder verboten ist, kontaktieren Sie uns bevor Sie einen ATZ-Antrag einreichen.
Anträge für Therapien mit verbotenen inhalativen Asthmamedikamenten können nur in gut begründeten Ausnahmefällen bewilligt werden, da gemäss Dopingliste erlaubte Therapiealternativen bestehen. Wird von Ihrem behandelnden Arzt bzw. behandelnden Ärztin eine verbotene Therapie vorgeschlagen, klären Sie ab, ob eine erlaubte Alternative verordnet werden kann.
Verbotene Therapien
Falls eine verbotene Therapie eingesetzt werden soll, ist neben der üblichen medizinischen Dokumentation und Diagnosestellung eine ausführliche ärztliche Begründung dafür notwendig, weshalb keine der erlaubten Therapiealternativen angewendet werden kann (z.B. dokumentiertes Therapieversagen von erlaubten Medikamenten inkl. Lungenfunktionstests). Wenn eine solche Begründung fehlt, gemäss geltenden Bestimmungen unzureichend ist oder für die ATZ-Kommission nicht nachvollziehbar ist, kann keine ATZ bewilligt werden.
Für medizinische Notfälle und die Anwendung von verbotenen Glukokortikoiden beachten Sie bitte die entsprechenden Informationen.
Beispiel 1: Salbutamol Grenzwert
Beispiel 2: Interpretation Suchresultat Global DRO
Achtung: Feuchtinhalation verboten
Die Anwendung von Salbutamol durch Feuchtinhalation (mittels Vernebler bzw. Nebulizer) ist gemäss Dopingliste verboten, da die so verabreichten Dosierungen den geltenden Grenzwert überschreiten. Daher ist eine ATZ notwendig. Die Bewilligung einer ATZ für diese Therapie ist allerdings nur in seltenen Fällen denkbar, beispielsweise zur Behandlung eines starken Asthmaanfalls in einer Notfallstation.