Volleyballspieler für 12 Monate gesperrt

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Kategorie:
Recht

Die Disziplinarkammer des Schweizer Sports sperrt einen NLA-Volleyballspieler wegen Vorhandensein, Anwendung und Besitz einer verbotenen Substanz für 12 Monate und verurteilt ihn zu einer Geldzahlung.

Im Rahmen einer Wettkampfkontrolle wurde ein NLA-Volleyballspieler positiv auf die jederzeit verbotene Substanz Clenbuterol getestet. Nach Benachrichtigung durch Swiss Sport Integrity konnte der Athlet den Nachweis von Clenbuterol aufgrund der Anwendung eines Medikaments erklären.

Die Disziplinarkammer des Schweizer Sports (DK) erachtete jedoch, dass er die verbotene Substanz nicht im Zusammenhang mit einer Steigerung der sportlichen Leistung konsumiert hatte, sondern aus medizinischen Gründen.

Nach Abschluss des Disziplinarverfahrens wurde der Volleyballspieler von der DK wegen Vorhandensein, Anwendung und Besitz der verbotenen Substanz zu einer Sperre von 12 Monaten verurteilt. Dies, da der Sportler glaubhaft habe darlegen können, dass er nicht vorsätzlich und ohne grobes Verschulden gehandelt habe. Die Sperre gilt bis zum 21. November 2024 und ist für sämtliche Sportarten und jegliche Funktionen im Sport weltweit wirksam. Zusätzlich muss der Volleyballspieler die Kontroll- und Verfahrenskosten sowie eine Parteientschädigung an Swiss Sport Integrity im Gesamtbetrag von 1'665 Franken übernehmen. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

Swiss Sport Integrity erinnert alle Sportlerinnen und Sportler dran, dass das Doping-Statut für alle Sporttreibenden mit einer Lizenz oder einer Mitgliedschaft bei einem Verein bzw. Verband, welcher Swiss Olympic angeschlossen ist, gilt. Die Anti-Doping-Bestimmungen gelten unabhängig von Alter, Leistungsniveau und Nationalität. Bei einem Verstoss tragen die Betroffenen die volle Verantwortung, mit allen daraus entstehenden Konsequenzen.