Ein Schweizer Amateur-Eishockeyspieler wird vom Schweizer Sportgericht wegen Anwendung und Inverkehrbringen diverser Dopingmittel für vier Jahre gesperrt und zu einer Geldzahlung verurteilt.
Wegen Verstössen gegen das Sportförderungsgesetz (SpoFöG) wurde ein Schweizer Amateur-Eishockeyspieler in einem Strafverfahren schuldig gesprochen. Er hatte diverse verbotene Dopingmittel bestellt, aufbewahrt sowie an Dritte weiterverkauft.
Nach Abschluss des Strafverfahrens beantragte Swiss Sport Integrity die Eröffnung eines Disziplinarverfahrens beim Schweizer Sportgericht (SSG) wegen Besitz, Anwendung und Inverkehrbringen der Dopingsubstanzen Choriongonadotropin, Clenbuterol, Drostanolon, Mesterolon, Metandienon, Metenolon, Nandrolon, Stanozolol, Testosteron, Trenbolon und Wachstumsfaktoren. Der Eishockeyspieler wurde vom SSG für schuldig befunden und mit einer Sperre von 4 Jahren und mit einer Busse von 2’000 Franken belegt. Die Sperre gilt rückwirkend seit dem 11. August 2023, dem Beginn der provisorischen Sperre, und ist für sämtliche Sportarten und jegliche Funktionen im Sport weltweit wirksam. Zusätzlich muss der Verurteilte die Verfahrenskosten sowie eine Parteientschädigung im Gesamtbetrag von 1’550 Franken übernehmen.
Swiss Sport Integrity erinnert alle Sportlerinnen und Sportler daran, dass die rechtlichen Grundlagen für einen sauberen Sport einerseits auf dem Doping-Statut von Swiss Olympic und andererseits auf staatlichen Gesetzen aufbauen. Das Sportförderungsgesetz stellt Herstellung, Erwerb, Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr, Vermittlung, Vertrieb, Verschreibung, Inverkehrbringen, Abgabe oder Besitz von Mitteln zu Dopingzwecken sowie die Anwendung von verbotenen Methoden an Dritten unter Strafe.