Ein Schweizer Teamverantwortlicher und Verbandsfunktionär hat anerkannt, die psychische Integrität einer Athletin verletzt zu haben, und verpflichtete sich im Rahmen der Ratifizierung einer Vereinbarung zur Zahlung eines Betrags zur Unterstützung deren sportlichen Karriere.
Im Januar 2022 ging bei der Meldestelle von Swiss Sport Integrity (SSI) eine Meldung einer Athletin über mehrere potenzielle Ethik-Verstösse eines Teamverantwortlichen, welcher gleichzeitig weitere Entscheidungsfunktionen innehatte, ein. Nach diversen Vorabklärungen entschied sich SSI, ein Untersuchungsverfahren einzuleiten, in dessen Rahmen diverse Befragungen durchgeführt und relevante Dokumente gesichtet wurden. Im Mai 2023 überwies SSI den Untersuchungsbericht an die Disziplinarkammer des Schweizer Sports (DK).
Im Rahmen des Untersuchungsverfahrens hat SSI fünf Verstösse gegen den Ethik-Code des entsprechenden Sportverbands festgestellt, in welchen der Teamverantwortliche die psychische Integrität der 30 Jahre jüngeren Athletin, welche gemäss Erwägung von SSI in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Teamverantwortlichen stand, verletzte. Dies durch eine Einladung zu gemeinsamen Ferien, intime Gespräche und drei Fällen, in denen der Teamverantwortliche seine Uneinigkeit auf eine unethische Art und Weise zum Ausdruck brachte. In Bezug auf die beiden anderen Teilbereiche beschloss SSI die partielle Einstellung des Verfahrens gegen den Teamverantwortlichen.
Im Herbst 2024 fand vor dem Schweizer Sportgericht (SSG), das die laufenden Verfahren vor der DK übernommen hat, eine Anhörung der Parteien statt, an welcher die Ratifizierung einer Vereinbarung ausgearbeitet wurde. Mit der Unterschrift der Vereinbarung anerkennt der Teamverantwortliche seine Verstösse gegen den Ethik-Code des entsprechenden Sportverbands. Er bedauert die negativen Auswirkungen, welche diese auf die Athletin hatten. Er verfasst zudem eine Bescheinigung, in der er die sportlichen Qualitäten der Athletin anerkennt. Es wird vereinbart, dass die Athletin 7'500 Franken zur weiteren Förderung ihrer sportlichen Karriere, die sie aufgrund der erlittenen Verletzung ihrer psychischen Integrität unterbrochen hat, vom fehlbaren Teamverantwortlichen erhält. Des Weiteren muss dieser die Verfahrenskosten in der Höhe von 4'000 Franken sowie eine Parteientschädigung von 3'500 Franken an SSI begleichen. Gemäss der vom Schweizer Sportgericht ratifizierten Vereinbarung findet die Publikation zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte ohne Nennung des Namens und der Sportart statt.