Antidoping Schweiz begrüsst die Operation Viribus, welche Strafverfolgungsbehörden verschiedener Europäischer Länder sowie länderübergreifende Organisationen gemeinsam durchgeführt haben. Die Stiftung Antidoping Schweiz war im Vorfeld der Aktion nicht involviert, steht aber in Kontakt mit den Bundesbehörden um abzuklären, ob es Verbindungen zu Personen im Schweizer Sport gibt und diesbezüglich allenfalls Massnahmen eingeleitet werden müssen.
Der Handel mit Dopingmitteln ist ein hoch rentables Geschäft, das oft grenzüberschreitend betrieben wird. Der Konsum dürfte insbesondere im Bereich Fitness und Bodybuilding sehr verbreitet sein. Dies ist deshalb besorgniserregend, weil die gesundheitlichen Folgen gravierend sein können. Dies einerseits, wegen der bekannten Nebenwirkungen der Substanzen, andererseits aufgrund von oft mangelhaften hygienischen Herstellungsbedingungen. Aus diesen Gründen ist es von grosser Bedeutung, dass die Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden gegen Doping ausgeschöpft werden. In der Schweiz bildet das Sportförderungsgesetz (SpoFöG) die Basis dazu. Unter anderem sind Herstellung, Handel und Vertrieb von Dopingmitteln gem. Art. 22 SpoFöG strafrechtlich verboten. Der sog. Eigenkonsum bleibt straffrei.
Im Sport ist gerade auch die Anwendung von Dopingsubstanzen bzw. –methoden gem. Doping-Statut von Swiss Olympic, basierend auf dem WADA-Code, verboten. Dies betrifft in der Schweiz sämtliche Sportler, welche über Mitgliedschaften, Lizenzen, Wettkampfteilnahmen etc. bei Swiss-Olympic-Mitgliedverbänden verfügen. Sanktionen können Sperren und Geldstrafen umfassen. Diese privatrechtlichen Regulatorien fallen in den Zuständigkeitsbereich von Antidoping Schweiz.
Weitere Auskünfte erteilt die Eidgenössische Zollverwaltung EZV, 058 462 67 43.
Weitere Informationen:
Zur Medienmitteilung von Europol
Zur Stellungnahme der WADA