Eine Leichtathletik-Trainerin wurde von der Disziplinarkammer des Schweizer Sports zu einer Busse und einem Coaching verurteilt. Sie hatte im Umgang mit einem Nachwuchsathleten gegen das Ethik-Statut verstossen.
Im Juli 2022 ging bei der Meldestelle von Swiss Sport Integrity die Meldung eines möglichen Ethikverstosses einer Leichtathletik-Trainerin gegenüber einem Nachwuchsathleten ein. Nach Prüfung des Sachverhalts und der Zuständigkeit eröffnete Swiss Sport Integrity daraufhin ein Untersuchungsverfahren betreffend eines möglichen Ethikverstosses und informierte die involvierten Personen über ihre Rechte und Pflichten.
Den Eltern des betroffenen minderjährigen Athleten sowie der Angeschuldigten und den Vereinsverantwortlichen wurde die Gelegenheit gegeben, schriftlich Stellung zu nehmen. Dokumente und weitere relevante Untersuchungsmittel für die Untersuchung wurden gesammelt und ein Untersuchungsbericht verfasst. Im Februar 2023 überwies Swiss Sport Integrity den Untersuchungsbericht, zusammen mit den Anträgen zur Beurteilung an die Disziplinarkammer des Schweizer Sports (DK). Im Juli 2023 fand in Anwesenheit der Angeschuldigten, der Eltern des Athleten, der Vereinsvertreter und Swiss Sport Integrity die mündliche Verhandlung statt.
Im Urteil erklärte die DK die Leichtathletik-Trainerin des Verstosses gegen das Ethik-Statut des Schweizer Sports wegen Verletzung der physischen Integrität (2.1.3 des Ethik-Statuts) für schuldig, da sie den Jungen mehrmals im Training zur Strafe gekniffen hatte. Die DK sprach eine Verwarnung aus und sanktionierte die Trainerin mit einer Busse von 100 Franken sowie einem Coaching. Den Nachweis der erfolgreichen Absolvierung muss die Trainerin gegenüber Swiss Sport Integrity erbringen. Zudem muss die Verurteilte Verfahrenskosten in der Höhe von 1'000 Franken übernehmen.
Swiss Olympic und Swiss Sport Integrity erinnern alle Sportler:innen, Trainer:innen sowie Vereins- und Verbandsfunktionär:innen daran, dass physische Strafen und jegliche Form von Gewalt im Schweizer Sport keinen Platz haben. Verletzungen der physischen Integrität können gemäss Ethik-Statut des Schweizer Sports mit einer Verwarnung, einer Geldstrafe bis hin zu einem Verbot oder Ausschluss sanktioniert werden.