Die Stiftung Antidoping Schweiz nimmt die Medienmitteilung der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau vom 20. August 2015 betreffend eine interkantonale Grossaktion gegen einen Dopingring erfreut zur Kenntnis.
Antidoping Schweiz war über die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden informiert und freut sich über die seit Ende 2012 intensivierte und immer öfter Früchte tragende Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaften. Diese werden Antidoping Schweiz zum gegebenen Zeitpunkt in Anwendung des Sportförderungsgesetzes die relevanten Akten zukommen lassen.
"Anschliessend wird Antidoping Schweiz prüfen können, ob gegen Athleten des organisierten Wettkampfsports unter dem Dach von Swiss Olympic Disziplinarverfahren zu eröffnen sind", so Marco Steiner, stv. Direktor der Stiftung.
Um die immer noch laufenden strafrechtlichen Ermittlungen nicht zu gefährden, werden zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Auskünfte erteilt.