Per 01.01.2021 tritt die neue Dopingliste in Kraft. Von der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) wurden mehrheitlich formale Anpassungen vorgenommen. Die Abschnitte, welche für die Dopingliste 2021 angepasst wurden, betreffen unter anderem die Beta-2-Agonisten sowie Missbrauchssubstanzen.
Ab dem 1. Januar 2021 ist die Inhalation von Vilanterol bis zu einer maximalen Dosierung von 25 Mikrogramm pro 24 Stunden erlaubt. Antidoping Schweiz erinnert alle Sportlerinnen und Sportler daran, dass jede Anwendung von Vilanterol bis zum 31. Dezember 2020 verboten bleibt. Bei notwendiger Anwendung in diesem Zeitraum muss gemäss ATZ-Wizard eine Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken (ATZ) beantragt werden.
Antidoping Schweiz erinnert alle Athletinnen und Athleten daran, jedes Medikament vor der Anwendung mit der Medikamentenabfrage Global DRO (via Website oder Mobile App) zu überprüfen.
In der Dopingliste 2021 werden neu «Missbrauchssubstanzen» gekennzeichnet: Kokain, Diamorphin (Heroin), Methylendioxymethamphetamin (MDMA) und Tetrahydrocannabinol (THC). Ab dem 1. Januar 2021 kann die Anwendung dieser Substanzen milder sanktioniert werden. Diese Bestimmung gilt nur, falls die Substanzen ausserhalb des Wettkampfs und nicht zum Zweck der Leistungssteigerung angewendet wurden. Wichtig: diese Missbrauchssubstanzen bleiben gemäss Dopingliste 2021 weiterhin im Wettkampf verboten.