DK verlängert Doping-Sperre wegen Verstoss gegen das Teilnahmeverbot

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Kategorie:
Recht

Die Disziplinarkammer für Dopingfälle (DK) von Swiss Olympic hat die bestehende Sperre eines Ausdauersportlers um vier Jahre verlängert. Dies weil der Amateursportler gegen das Teilnahmeverbot an Wettkämpfen während einer laufenden Sperre verstossen hatte.

Ein Amateur-Ausdauersportler, der bereits wegen eines Dopingvergehens gesperrt war, nahm am Mehretappenradrennen «Tour Transalp» teil und verstiess so gegen das Teilnahmeverbot an Rennen während einer laufenden Sperre. Aufgrund von Hinweisen führte die Stiftung Antidoping Schweiz Ermittlungen durch, die die Teilnahme des Sportlers an der Veranstaltung bestätigten. Die Disziplinarkammer für Dopingfälle (DK) von Swiss Olympic hat aufgrund dieses Verstosses die bestehende Sperre gegen den Ausdauersportler um vier Jahre verlängert. Der Verurteilte muss zudem ein Bussgeld und die Verfahrenskosten in der Höhe von 2'000 Franken bezahlen.

Antidoping Schweiz erinnert alle Sportlerinnen und Sportler sowie Veranstalter daran, dass es während einer Dopingsperre untersagt ist, als Athlet oder in anderer Funktion (Trainer, Funktionär etc.) an Wettkämpfen teilzunehmen. Die Liste der gesperrten Personen finden Veranstalter auf der Webseite von Antidoping Schweiz.