Boxer und American-Football-Spieler wegen Dopings für je vier Jahre gesperrt

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Kategorie:
Recht

Die Disziplinarkammer des Schweizer Sports (DK) sperrt einen Schweizer Boxer wegen Vorhandenseins einer verbotenen Substanz, sowie einen American-Football-Spieler aufgrund von Besitz und Inverkehrbringen von Dopingsubstanzen für jeweils vier Jahre und verurteilt sie zu einer Geldzahlung.

Im Rahmen einer Wettkampfkontrolle anlässlich der Schweizermeisterschaft 2021 wurde der Boxer Marc David Salvisberg positiv auf das anabole Steroid Dehydrochlormethyltestosteron getestet. Nach Abschluss des Disziplinarverfahrens ist der 32-jährige Boxer von der DK des Dopings wegen Vorhandenseins einer verbotenen Substanz schuldig erklärt und zu einer Sperre von vier Jahren verurteilt worden. Die Sperre gilt seit dem 21. November 2021, unter Anrechnung der provisorischen Sperre, und ist für sämtliche Sportarten und jegliche Funktionen im Sport weltweit wirksam. Zusätzlich muss der Verurteilte Kontroll-, Analyse- und Verfahrenskosten sowie eine Parteientschädigung an Swiss Sport Integrity im Gesamtbetrag von 2’598 Franken übernehmen.

Der American-Football-Spieler Raphael Favrod wurde von der DK wegen Besitz und Inverkehrbringen der verbotenen Substanzen Higenamin und Heptaminol ebenfalls zu einer Sperre von vier Jahren verurteilt. Er hatte ein Nahrungsergänzungsmittel, welches die verbotenen Substanzen Higenamin und Heptaminol enthielt, bestellt und dieses anlässlich eines NLA-Spiels im September 2020 als Getränk einem Teamkollegen weitergegeben. Dieser wurde im Anschluss bei einer Wettkampfkontrolle positiv auf die verbotenen Substanzen getestet und in einem separaten Verfahren behandelt. Die Sperre gilt seit dem 13. September 2020, unter Anrechnung der provisorischen Sperre, und ist für sämtliche Sportarten und jegliche Funktionen im Sport weltweit wirksam. Zusätzlich zur Sperre muss der Verurteilte die Verfahrenskosten und eine Parteientschädigung an Swiss Sport Integrity im Gesamtbetrag von rund 1’300 Franken übernehmen.

Swiss Sport Integrity erinnert alle Athletinnen und Athleten daran, dass die Anti-Doping-Bestimmungen dem Prinzip der «Strict Liability» unterliegen. Dies bedeutet insbesondere, dass jede Athletin und jeder Athlet für die in ihren bzw. seinen Dopingproben gefundenen Substanzen die alleinige Verantwortung trägt. Dies erfordert von den Sporttreibenden ein hohes Mass an Selbstverantwortung, beispielsweise bei der Konsumation von Getränken und Nahrungsergänzungsmitteln.