Bergläuferin für drei Jahre gesperrt

 | 
Kategorie:
Recht

Eine Schweizer Bergläuferin gestand gegenüber der Stiftung Swiss Sport Integrity den Besitz und die Anwendung von Sustanon, Oxandrolon und Wachstumshormon, sowie das Inverkehrbringen der verbotenen Substanz Sustanon ein und akzeptierte eine Sperre von drei Jahren sowie eine Busse von 120 Franken.

Durch ein Verfahren der Strafverfolgungsbehörden erhielt Swiss Sport Integrity konkrete Hinweise auf den Verstoss gegen das Anti-Doping-Statut durch die 37-jährige Athletin. Diese wurde von Swiss Sport Integrity darüber informiert, dass der Besitz und Anwendung von Sustanon, Oxandrolon und Wachstumshormon, sowie das Inverkehrbringen eines Dopingmittels einen potenziellen Verstoss gegen das Doping-Statut von Swiss Olympic darstellen.

Die Bergläuferin gab dann auch den Besitz und die Anwendung der verbotenen Substanzen zwecks Leistungssteigerung im Sport, sowie die Weitergabe von Sustanon an Dritte zu und entschied sich, eine von Swiss Sport Integrity im Rahmen von Art. 10.8.1 Doping-Statut vorgeschlagene Vereinbarung zu akzeptieren, die als Entscheid im Resultatmanagement jeweils eine dreijährige (anstatt einer vierjährigen) Sperre und eine Busse von 120 Franken als Sanktion vorsieht. Die Sperre ist für sämtliche Sportarten und jegliche Funktionen im Sport weltweit wirksam.

Swiss Sport Integrity erinnert alle Sportlerinnen und Sportler daran, dass die Anti-Doping-Bestimmungen für alle Sporttreibenden mit einer Lizenz oder einer Mitgliedschaft bei einem Verein bzw. Verband, welcher Swiss Olympic angeschlossen ist, gelten. Bei Verstössen gegen Anti-Doping-Bestimmungen können auch Freizeitsportler gesperrt werden. Dies gilt unabhängig von deren sportlichem Leistungsniveau, Alter und Nationalität.