Athlet erhält dank Kronzeugenregelung reduzierte Dopingsperre und bleibt anonym

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Kategorie:
Öffentlichkeit

Ein ambitionierter Schweizer Amateur-Sportler wird wegen eines schwerwiegenden Dopingvergehens zu einer 4-jährigen Sperre verurteilt. Sein Strafmass wird jedoch gemildert und auf knapp 2 Jahre reduziert, da er Antidoping Schweiz dabei unterstützte, einen weiteren Sportler zu überführen, der schliesslich ebenfalls verurteilt wurde. Die Disziplinarkammer für Dopingfälle begründet die Reduktion der Sperre damit, dass die Aussage eines Kronzeugen eine der wenigen und seltenen Möglichkeiten darstelle, gezielt allfällige Dopingsünder aufzuspüren. Antidoping Schweiz gewährt dem Kronzeugen Anonymität und setzt ihn nicht auf die Liste der gesperrten Athleten.

Die Kronzeugenregelung besagt, dass eine wegen Dopings überführte Person eine Minderung der Sperre erhalten kann, wenn sie einer Anti-Doping-Organisation, einer Strafverfolgungsbehörde oder einem Disziplinarorgan wesentliche Unterstützung leistet, einen Doping-Verstoss einer anderen Person aufzudecken.

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