Im Rahmen der internationalen Aktion «PANGEA XIII» hat sich Antidoping Schweiz bei der Kontrolle von internationalen Sendungen beteiligt und Swissmedic sowie die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) unterstützt. Dabei wurden auch Sendungen mit Dopingsubstanzen sichergestellt.
Dieses Jahr beteiligten sich 51 Staaten an der von Interpol und anderen Organisationen koordinierten Aktionswoche gegen den illegalen Handel mit Heilmitteln im Internet. In der Schweiz kontrollierten die EZV, Swissmedic und Antidoping Schweiz über 700 verdächtige Sendungen. 14 Sendungen, die verbotene Dopingsubstanzen enthielten, wurden im Rahmen dieser Aktion beschlagnahmt. Über das ganze Jahr 2019 wurden über 600 solcher sichergestellten Produkte an Antidoping Schweiz weitergeleitet.
Antidoping Schweiz überprüft nun die Importeure dieser beschlagnahmten Produkte. Für die Einziehung und Vernichtung von Dopingmitteln wird eine Gebühr von mindestens 400 Franken in Rechnung gestellt. Sollte sich herausstellen, dass ein Importeur dem Doping-Statut von Swiss Olympic unterstellt ist (z.B. Sporttreibende, Betreuungspersonen, Funktionäre etc.), wird ein Disziplinarverfahren gegen sie eingeleitet, was zu einer Sperre im Sport führen kann.
Ernst König, Direktor von Antidoping Schweiz, ergänzt: «Der Import von Dopingmitteln ist verboten. Beim Import von grösseren Mengen an Dopingsubstanzen, liegt zudem der Verdacht auf Handel vor, wofür das Sportförderungsgesetz Sanktionen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen vorsieht.»
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