Antidoping Schweiz hat Swissmedic und die Zollverwaltung EZV im Rahmen der internationalen Aktion «Pangea XI» bei der Kontrolle von über 1000 Sendungen unterstützt. Unter den 304 Sendungen, die illegale Arzneimittel enthielten, wurden auch Dopingmittel sichergestellt.
Antidoping Schweiz überprüft nun die Importeure dieser Produkte. Für die Einziehung und Vernichtung von Dopingmitteln müssen die Importeure eine Gebühr von mindestens 400 Franken zahlen. Sollte sich herausstellen, dass es sich bei einem Importeur um eine Person handelt, die dem Dopingstatut von Swiss Olympic unterstellt ist (z.B. Sportler, Betreuer, Funktionär etc.), wird ein Disziplinarverfahren gegen sie eingeleitet, was zu einer Sperre im Sport führen kann. Antidoping Schweiz warnt deshalb: «Um unbeabsichtigtes Doping zu vermeiden, muss man bei Online-Angeboten von Arzneimitteln sehr vorsichtig sein und sich gut informieren. Harmlos aussehende Produkte können im Sport verbotene Substanzen enthalten und gesundheitsschädigend sein, da sie meistens von geringer Qualität sind, oder gar nicht das enthalten, was sie versprechen. Am besten verzichtet man ganz auf solche Online-Käufe».
Weitere Informationen:
FAQ - Einfuhr von Produkten mit verbotenen Substanzen
Zur Medienmitteilung von Swissmedic