Antidoping Schweiz erstmals Sanktionierungsinstanz

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Kategorie:
Recht

Antidoping Schweiz fällt seit Inkrafttreten des neuen Doping-Statuts im Januar 2021 erstmals einen Entscheid im Resultatmanagement.

Im Rahmen einer Postkontrolle wurde eine an einen Freizeitsportler adressierte Sendung mit 180 Tabletten DHEA von der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) sichergestellt und an Antidoping Schweiz weitergeleitet. Antidoping Schweiz vernichtet diese Produkte jeweils kostenpflichtig und eröffnet ein Resultatmanagementverfahren, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Antidoping Schweiz spricht gegen den Freizeitsportler wegen versuchter Anwendung und Besitz der verbotenen Substanz DHEA eine Verwarnung aus und verurteilt ihn zu einer Geldzahlung.

Es handelt sich dabei um den ersten Fall, welcher von Antidoping Schweiz mit Entscheid im Resultatmanagementverfahren abgehandelt wurde. Seit Inkrafttreten des Welt-Anti-Doping-Codes 2021 bzw. des Doping-Statuts 2021 kann Antidoping Schweiz neuerdings unter streng geregelten Voraussetzungen unabhängig Entscheide fällen. Wenn die betroffene Person (häufig Freizeitsportlerinnen/ -sportler) die Sanktion akzeptiert, wird der Entscheid rechtskräftig. Dieser Entscheid wird nicht nur der Sportlerin oder dem Sportler, sondern auch dem nationalen und internationalen Sportverband sowie der WADA eröffnet, welche allesamt zur Berufung beim TAS berechtigt sind.

Antidoping Schweiz erinnert alle Sportlerinnen und Sportler daran, dass der Import von Dopingmitteln grundsätzlich verboten ist. Das Medikament DHEA ist auf der Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung (SpoFöV) aufgeführt und gilt somit als verboten. Das Importverbot gilt unabhängig von sportlichen Aktivitäten, also auch für Nicht-Sportlerinnen und -Sportler.