Amateur-Leichtathlet für 4 Jahre gesperrt

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Kategorie:
Recht

Die Disziplinarkammer des Schweizer Sports sperrt einen Schweizer Amateur-Leichtathleten wegen Besitz, Anwendung und Inverkehrbringen verbotener Substanzen für 4 Jahre und verurteilt ihn zu einer Geldzahlung.

Wegen eines potenziellen Verstosses gegen das Sportförderungsgesetz (SpoFöG) geriet ein Schweizer Amateur-Leichtathlet in den Fokus der Ermittlungen. Im Strafverfahren wurde er wegen Erwerb, Besitz und Abgabe von Clenbuterol an Dritte schuldig gesprochen und zu einer bedingten Geldstrafe sowie einer Busse verurteilt.

Nach Abschluss des Strafverfahrens beantragte Swiss Sport Integrity die Eröffnung eines Disziplinarverfahrens bei der Disziplinarkammer des Schweizer Sports (DK) wegen Besitz und Anwendung der Dopingsubstanzen Testosteron und Clenbuterol, sowie Inverkehrbringen von Clenbuterol. Der Freizeitsportler wurde von der DK in allen Punkten für schuldig befunden und mit einer Sperre von 4 Jahren und mit einer Busse von 100 Franken belegt. Die Sperre gilt seit dem 30. August 2023 und ist für sämtliche Sportarten und jegliche Funktionen im Sport weltweit wirksam. Zusätzlich muss der Verurteilte die Verfahrenskosten sowie eine Parteientschädigung im Gesamtbetrag von 2’250 Franken übernehmen.

Swiss Sport Integrity erinnert alle Sportlerinnen und Sportler daran, dass die rechtlichen Grundlagen für einen sauberen Sport einerseits auf dem Doping-Statut von Swiss Olympic und andererseits auf staatlichen Gesetzen aufbauen. Das Sportförderungsgesetz stellt Herstellung, Erwerb, Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr, Vermittlung, Vertrieb, Verschreibung, Inverkehrbringen, Abgabe oder Besitz von Mitteln zu Dopingzwecken sowie die Anwendung von verbotenen Methoden an Dritten unter Strafe.